Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 124

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Wenn es Ihre neue Politik ist, dass Sie Geld irgendwo umsatteln, ohne das vorher festzuschreiben, dann frage ich mich, wohin wir bereits gekommen sind. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. – Bitte.

14.18

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Angleichung der Arbeiter an die Angestellten im Krankheitsfall oder im Falle der Dienstverhinderung wird ein wichtiges Anliegen umgesetzt, ein Anliegen, das die SPÖ jahrelang erfolglos umsetzen wollte. Es erfordert daher, Herr Präsident Verzetnitsch, aus Ihrer Sicht vielleicht ein hohes Maß an Abgeklärtheit und auch an Objektivität, um bei dieser neuen Regelung wirklich das Positive zu sehen. – Sie haben es nicht gesehen.

Ich darf aus meiner Sicht einmal die Position des einzelnen Arbeitnehmers beleuchten, die Sie einfach nicht sehen wollen.

Wir haben 1,3 Millionen Arbeiter, die in Zukunft im Bereich der Entgeltfortzahlung Vorteile haben werden. Und die Vorteile rechnen sich – ich bringe Ihnen ein Beispiel – wie folgt:

Ein Arbeitnehmer im vierten Dienstjahr mit einem Bruttogehalt von angenommen 22 000 S hat bei 13 Wochen Krankenstand vor In-Kraft-Treten des ARÄG, also bisher, brutto 51 800 S erhalten. Nach In-Kraft-Treten des ARÄG wird er 58 800 S erhalten, das sind in etwa 7 000 S brutto mehr. Und das ist für Sie eine Kleinigkeit, über die zu reden es sich überhaupt nicht lohnt? – Ich meine: 1,3 Millionen Arbeiter, Arbeitnehmer profitieren in dieser Richtung – eine beachtliche Größenordnung! (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Haidlmayr, es ist natürlich klar: An Entgeltfortzahlungsbeitrag wurden bis jetzt von den Unternehmern 2,1 Prozent eingezahlt. Wenn in Zukunft der Arbeiter dem Angestellten gleich gestellt ist, dann ist es natürlich notwendig, dass auch die Abrechnung gleich ist. Das heißt, der EFZG hat keinen Sinn. Daher wird er aufgelöst, und die anhand meines Beispiels dargestellte Summe von rund 7 000 S zahlt der Arbeitgeber direkt. Es ist ganz klar: Das eine muss wegfallen, das andere zahlt er direkt.

Wenn ein Überschuss vorhanden ist, Herr Riepl, dann ist es doch selbstverständlich, dass der moralische Anspruch in Bezug auf diesen Betrag beim Arbeitgeber liegt und nicht irgendwo anders. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Riepl: Was kriegt er da? 14 000 S kriegt er, 7 000 muss er zahlen!)

Herr Präsident Verzetnitsch! Warum haben wir eigentlich Kollektivverträge? Das ist eine wirklich entscheidende Frage, weil Sie sofort sagen werden: Im gesamten Wirtschaftsbereich ist nicht alles gleich, es gibt branchenmäßige Unterschiede.

Frau Haidlmayr – oder Herr Riepl hat das Beispiel vom Bauarbeiter gebracht. Natürlich gibt es in einer Baufirma Angestellte, die längerfristiger disponieren können, und da wird das Baugeschehen anders ablaufen als bei einem Künettenarbeiter. Daher ist es ganz logisch, dass es, wenn man saisonbedingt auf kurzfristige Aufträge hin arbeitet, unterschiedliche Kündigungsfristen gibt.

Daher ist es ganz selbstverständlich, dass ich im Bereich der Kollektivverträge unterschiedlich umsetzen muss. Und daher soll das Kollektivvertragsrecht Kollektivvertragsrecht bleiben. Das ist ein Vorteil, Herr Präsident Verzetnitsch! (Beifall bei der ÖVP.)

Nun zum letzten Punkt, zum Schauermärchen, im Bereich der Urlaubsaliquotierung werde in einem überschießenden Ausmaß den Arbeitern etwas weggenommen. Ich sage Ihnen Folgendes: Im Regierungsprogramm stehen zwar 4,3 Milliarden Schilling – der Minister wird es nachher darstellen –, tatsächlich wurde aber weniger umgesetzt. Warum wurde weniger umgesetzt? – Weil der konsumierte Urlaub nicht zurückgerechnet wird.


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