Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 196

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452 Standorte weniger gibt. Gerade bei den kleinen Geschäften gibt es ein Minus von 491. Das zeigt, dass die kleinen Geschäfte die Betroffenen sind bei einer zusätzlichen Ansiedelung von Multis auf der grünen Wiese, und diese gilt es zu schützen. Wir werden jedenfalls diesem maßvollen, sinnvollen Gesetz unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.10

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Murauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

19.11

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Dieses maßvolle Gesetz ist aus zwei Gründen begrüßenswert; meine Vorredner sind schon darauf eingegangen. Leider Gottes kann ich den Argumenten der sozialdemokratischen Redner nicht folgen, zumal von diesem Gesetz ein wesentliches Signal ausgeht, nämlich der Schutz des ländlichen Raumes. Kollege Mag. Maier! Auf der einen Seite ist dieses Gesetz begrüßenswert, weil es einen wesentlichen Schritt zur Konsumenteninformation darstellt – es dient dem Vergleich, der Kontrolle und der Übersicht; darauf brauche ich nicht näher einzugehen –, auf der anderen Seite dient es dem Erhalt der Strukturen des ländlichen Raumes.

Was macht die Lebensqualität im ländlichen Raum aus? – Dass wir dort neben vielen anderen strukturellen Einrichtungen auch den Greißler, den "Nahversorger" – unter Anführungszeichen –, erhalten und nicht mit übermäßiger Bürokratie noch mehr belasten.

Im Zusatz geht es auch noch um den Zulieferer im ländlichen Raum, der kleinere Produktmengen anbietet, der direkt aus der Landwirtschaft, aus der Bio-Landwirtschaft zuliefert. Auch um diesen geht es bei dieser gesetzlichen Regelung.

Meine Damen und Herren! Wer der Meinung ist, dass es im ländlichen Raum Probleme gibt, die man nicht ignorieren darf, wem es ein Anliegen ist, dass die Nahversorger, die Zulieferer dort auch in Zukunft bestehen können, der kann diesem Gesetz nur die Zustimmung geben.

Diese Gesetzesvorlage gibt mir auch Gelegenheit, darauf aufmerksam zu machen, dass es wesentlich ist, auch andere Strukturen im ländlichen Raum zu erhalten und zu sichern. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen aufmerksam machen, weil es dabei ebenso um wichtige Elemente für den ländlichen Raum geht, aber auch darauf aufmerksam machen, dass die Bezirksgerichte, die Gendarmerieposten, die Post sowie öffentliche Verkehrsmittel ganz wesentliche Elemente für die Lebensqualität im ländlichen Raum sind.

Meine Damen und Herren! Dieses Preisauszeichnungsgesetz ist konsumentenfreundlich, ein maßvoller wichtiger Schritt – wie Bundesminister Dr. Bartenstein schon erwähnt hat – und lässt den Kleinen im ländlichen Raum überleben. Die Zustimmung dazu ist sicher sehr vernünftig. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Puttinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

19.13

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben es heute nicht nur mit der Auszeichnung des Verkaufspreises zu tun – ich stelle das noch einmal fest, weil das eine grundsätzliche Sache ist –, sondern auch mit einer verpflichtenden Auszeichnung des Grundpreises.

Natürlich kam von der SPÖ jene Kritik, die wir erwartet haben, die da lautete: keine einheitliche transparente Preisauszeichnung, die Ausnahmen seien überzogen, die Preisauszeichnungsbestimmungen seien viel zu weit verstreut. Dieser Kritik möchte ich ein bisschen entgegentreten


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