Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 199

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19.20

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Neuregelung betreffend die Ziviltechniker, die heute zur Diskussion steht, ist natürlich keine ganz reibungslose Angelegenheit. Die Erwerbsbiographien werden in Zukunft anders aussehen, gerade auch im Sektor von Zivilingenieuren, sie werden in Zukunft unterbrochen sein, und daher wird man Schwierigkeiten haben, in den verschiedenen Bereichen die jeweiligen Pensionsrechte zu erwerben. Und daher ist diese Regelung sicher suboptimal.

Allerdings ist diese Regelung notwendig geworden auf Grund einer Regelung durch die Kammern – aus meiner Sicht ist diese für die Jungen nicht hundertprozentig sinnvoll –, als es darum ging, ein Opting out bei den Pensionssystemen zu ermöglichen. Heute müssen wir letzten Endes die Konsequenzen "nachregeln". Deswegen werden wir dem auch unsere Zustimmung geben.

Eines möchte ich hier schon auch anmerken: Die alten Pensionssysteme, wie zum Beispiel jenes der Ziviltechniker – bei den Juristen ist es genauso; auch bei den anderen Gruppen, die eine eigene Kammer haben –, berücksichtigen nicht moderne Erwerbsbiographien. Jemand, der zum Beispiel einige Jahre in einem Zivilingenieurbüro arbeitet, sich dann selbständig macht, dann in einen anderen Beruf wechselt, um neue Erfahrungen zu sammeln, später vielleicht wieder in ein anderes Zivilingenieurbüro zurückkehrt, wird zwar viele Anwartschaften, aber nirgends echte, sinnvolle Pensionsmöglichkeiten erwerben. In diesem Zusammenhang sind vor allem für junge Frauen als Ziviltechnikerinnen große Probleme zu erwarten, diese werden Schwierigkeiten bekommen.

Ich glaube, die heutige Regelung ist notwendig, aber deren Notwendigkeit ist letzten Endes darauf zurückzuführen, dass von der Kammer eine Politik betrieben wurde, die zwar die älteren Damen und Herren dieser Berufsgruppe berücksichtigt, nicht jedoch die neuen unterbrochenen Berufsbiographien. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

19.23

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf vorweg sagen, dass wir dieser Novelle des Ziviltechnikerkammergesetzes die Zustimmung geben werden.

Ich darf an das anschließen, was meine Vorrednerin gesagt hat, und ergänzen, dass die Option in der Pensionsversicherung für die Bundeskammer eigentlich auch Anlass war, den seit 1951 bestehenden, im Umlageverfahren geführten Versorgungsfonds, der nun die einzige Pflichtpensionsversicherung für den ausschließlich freiberuflich tätigen Ziviltechniker darstellt, zukunftsorientiert und attraktiv zu gestalten.

Die notwendigen Änderungen sind Auswirkungen des Arbeitsrechtsänderungsgesetzes 1997, mit dem es der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten ermöglicht wurde, in der Pensionsversicherung aus dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz hinaus zu optieren. Die nun einzige Pflichtpensionsversicherung ist der Versorgungsfonds der Ziviltechnikerkammermitglieder.

Um diese Opting-out-Lösung rückwirkend standesrechtlich abzusichern, ist diese Novelle notwendig. Überdies wird gesetzlich ermöglicht, Einrichtungen für die Krankenvorsorge vorzusehen, damit das Opting out in der Krankenversicherung ebenfalls rückwirkend mit 1. Jänner 2000 auch standesrechtlich abgesichert wird.

Im neuen Statut der Wohlfahrtseinrichtung wird das Pensionsantrittsalter für Frauen und Männer mit dem 65. Lebensjahr festgelegt.


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