Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 200

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Die genaue Definition der Hinterbliebenen erscheint den Ziviltechnikern notwendig, da der Kreis der Anspruchsberechtigten größer war als im Sozialrecht.

Kapitalerträge werden neu als Einnahmen der Wohlfahrtseinrichtungen definiert. Dadurch ist es notwendig, das Kapitaldeckungssystem rechtlich entsprechend abzusichern.

Die neue Entsendungsbestimmung legt fest, dass in Zukunft für je 500 Kammermitglieder ein Delegierter in das Kuratorium, das das Ganze dann verwaltet, entsandt wird.

Abschließend darf ich noch sagen, dass wir hier ein Beispiel einer vernünftigen Kooperation insofern haben, als Kollege Feurstein schon vor einigen Wochen mit diesem Thema an mich herangetreten ist und gefragt hat, ob wir diesbezüglich gemeinsam eine Beschlussfassung herbeiführen könnten. Ich darf das hier als Beispiel dafür nennen – das wurde heute schon gesagt –, dass wir keine Fundamentalopposition machen, sondern dort, wo es vernünftig und sinnvoll ist, sehr wohl auch Gespräche führen und zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

19.26

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novelle zum Ziviltechnikerkammergesetz bringt letztlich eine Umstellung von einem Umlageverfahren zu einem Mischverfahren mit Kapitaldeckung. Die Notwendigkeit dazu besteht meiner Meinung nach auch auf Grund einer im Laufe der Jahre sicher veränderten Mitgliederstruktur. Die Beiträge werden nun einkommensabhängig sein.

Die Voraussetzung für diese Novelle wurde letztlich innerhalb der Ingenieurkonsulenten, innerhalb der Gruppe der Ziviltechniker durch eine Akkordierung untereinander geschaffen, durch eine entsprechende Beschlussfassung – und das ist das gewünschte System. Zustimmung ist daher meiner Meinung nach schon allein deshalb geboten, weil dies der Wunsch der Ziviltechniker ist. Vor allem sind damit aber auch für die öffentliche Hand keinerlei Kosten verbunden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.27

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

19.27

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass es gelungen ist, alle vier Fraktionen zur Zustimmung zu diesem Gesetz zu bewegen. Es geht einfach darum, dass man den Jungen und den Älteren, allen Ziviltechnikern, die Möglichkeit bietet, sowohl im Altersfall als auch im Krankheitsfall voll abgesichert zu sein.

Den Grundstein für diese Novelle haben wir eigentlich im Jahre 1997 gelegt, als wir den freien Berufen eröffnet haben, in das gesetzliche Sozialversicherungssystem zu optieren. Die Ziviltechniker und die Rechtsanwälte haben sich dazu nicht bereit gefunden, und auch bei den Künstlern ist, wie Sie wissen, dies noch offen. Aber im Grunde haben wir jetzt alle Berufsgruppen in Österreich, alle Erwerbstätigen in unser gesetzliches Sozialversicherungssystem eingegliedert, und das betrachte ich als einen sehr wichtigen Fortschritt.

Damit ist eine Entwicklung zum Abschluss gebracht worden, die im Jahre 1997 ihren Anfang genommen hat, und zwar durch die Schaffung einer neuen Form der Selbständigen, durch die Einbeziehung der Freiberufler, und nun haben auch die Rechtsanwälte – das wurde schon geregelt – und jetzt auch die Ziviltechniker die Möglichkeit, in ihrem Bereich eine ähnliche Regelung herbeizuführen, wie sie im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung wirksam ist, und


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