Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 201

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zwar im konkreten Fall, wie Kollege Hofmann bereits gesagt hat, durch ein Kapitaldeckungs- und ein Umlageverfahren – ein ideales System der sozialen Sicherheit.

In diesem Sinne noch einmal mein Dank für die gute Kooperation. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.29

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 149 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

12. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (107 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz 1997, das Wasserrechtsgesetz 1959, das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951, das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten, das Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz 1967 und das Weingesetz 1999 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2000), und über den Entschließungsantrag 30/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Förderungsrichtlinie für Entschädigungen nach § 33f Abs. 6 Wasserrechtsgesetz (150 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zu Punkt 12 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

19.30

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben heute sehr viel über das neue Regieren gehört und darüber, wie erfolgreich angeblich dieses neue Regieren sein soll. Wir beschäftigen uns mit der erwähnten Regierungsvorlage, und ich darf als Erstredner auf den Teil Wasserrecht eingehen. Es trifft sich sehr gut, dass der ehemalige Umweltminister auf der Regierungsbank sitzt.

Wie sich dieses neue Regieren tatsächlich darstellt, zeigt gerade diese Novelle des Wasserrechtsgesetzes. Sie ist schon ein Schmankerl, das man auf der Zunge zergehen lassen kann. In der ursprünglichen Regierungsvorlage waren Anpassungen an die EU-Richtlinien enthalten, um die Nitrat-Richtlinie in österreichisches Recht verkaufen zu können. Nachdem Klubobmann Khol gemeint hat, in den ersten 100 Tagen gebe es für die Umweltpolitik keine Zeit, hatte ich den Eindruck, das müsse sich ändern. Es ist daher im Ausschuss von Kollegin Aumayr und Kollegen


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