Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 202

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Schwarzenberger ein Abänderungsantrag zum § 33f eingebracht worden, der sich mit dem langjährigen Problem der Grundwassersanierung beschäftigt, und zwar ohne Begründung.

Ich habe dann versucht, eine Begründung zu erhalten. Frau Kollegin Aumayr hat sich ausgeschwiegen. Ich hatte den Eindruck, dass sie nicht weiß, was in dieser Vorlage drinnen steht. Kollege Schwarzenberger hat sich dann bemüht, es zu erläutern, hat aber doch einer starken Unterstützung durch den Minister bedurft, um die Erläuterungen über die Bühne zu bringen. (Bundesminister Mag. Molterer: Er hat es aber geschafft!) Erklärt hat uns dann Kollegin Aumayr, das sei die freiheitliche Linie, die bereits lange davor hineinverhandelt worden sei.

Wie sieht diese neue Linie aus? – Herr Minister! Angeblich ein Mehrstufenplan. (Abg. Aumayr: Rechtssicherheit!) Wenn man sich in diesem Mehrstufenplan das Ziel anschaut, dann kann man feststellen, dass das eines der schon zitierten Schmankerl ist: eine Verschlechterung des Grundwasserzustandes im Grundwasserkörper zu verhindern. Eine Verschlechterung zu verhindern ist das Ziel unserer hervorragenden österreichischen Umweltpolitik, die wir gehabt haben! Erst nachher kommt das Nachdenken über eine Verbesserung.

Wie versucht nun die neue Koalition, mit dem neuen Regieren diese Verschlechterung zu verhindern? – In erster Linie durch Verordnungen, und zwar Verordnungen über Schwellenwerte.

Schwellenwerte sind meiner Ansicht nach eigentlich bekannt. Da gibt es eine eigene Grundwasserschwellenwertverordnung. Dort, wo wir damit nicht zurechtkommen, nimmt sich der Minister das Recht heraus, andere, wie ich annehme, höhere, ist gleich: schlechtere Schwellenwerte festzuschreiben.

Das zweite Kriterium, das er mit Verordnung festsetzt, ist die Interpretation der Messergebnisse. Eine Interpretation der Messergebnisse ist Stand der Technik. Ich weiß nicht, wie man mit einer Verordnung das Grundwasser auf Grund von Messergebnissen in gutes und schlechtes einteilen will. Und es gibt jedenfalls freiwillige Maßnahmen. Zwingende Maßnahmen kommen vielleicht nur sporadisch, die man mit gutem Willen hineininterpretieren kann, sehen kann man sie nicht.

Dann ist der Landeshauptmann dran. Der Landeshauptmann wählt für konkrete Programme halt dann irgendetwas aus, was der Minister global vorgibt. Eine der wesentlichsten Aufgaben des Landeshauptmannes zur Sanierung des Grundwassers ist die Erstellung eines Verzeichnisses. Durch ein Verzeichnis wird dem Grundwasser auch sehr "geholfen" werden. Dann erst kommt es zu Verordnungen, und dann können Grundstücke gemeldet werden. Das ist ein besonderes Schmankerl: Das Melden von Grundstücken stellt nämlich einen Persilschein dar, denn alle jene, die die Grundstücke gemeldet und aufgezeichnet haben, was sie verwendet haben, sind aus dem Schneider und können von Zwangsmaßnahmen nicht mehr erfasst werden. So geht es weiter.

Sollte irgendwann einmal das Grundwasser ein Jahr die Schwellenwerte unterschreiten, dann sind die ganzen Verordnungen obsolet und wir beginnen wieder von vorne.

Was mich so stört daran, Herr Minister, ist, dass es keinen zeitlichen Ablauf gibt, dass das Ganze auf Goodwill angewiesen ist, dass zu diesen Maßnahmen dann die Einwilligung, das Anhören der Landwirtschaftskammern, der Wirtschaftskammern notwendig ist. Wir sind da, wo wir immer waren: Wir schieben das Problem Grundwasser hinaus, und das auf dem Buckel des kleinen Mannes, denn immer mehr Gemeinden brauchen eine Trinkwasseraufbereitung, der Wasserpreis steigt nicht linear, sondern exponentiell. Sie aber produzieren mit dieser Novelle nur Bürokratie. (Beifall bei der SPÖ.)

19.35

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Aumayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

19.36

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz wurde – da können Sie sagen, was Sie wollen, Herr


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