Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 211

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Bundeskanzler und den Minister für Gesundheit und Umwelt darüber informiert, was neu geregelt werden soll und was eingesetzt wird. Diese Informationspflicht fällt nun flach, auch die Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit wird reduziert, denn es ist nicht mehr vorgesehen, dass das verpflichtend in der "Wiener Zeitung" oder im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. (Abg. Schwarzenberger: Weil es jetzt ein Internet gibt!)

In diesem heiklen Bereich gibt es nun zusehends eine Vernebelungstaktik beziehungsweise ist es jetzt leichter möglich, Dinge zu vernebeln, die früher abgesprochen werden mussten, worüber früher informiert werden musste, womit früher auch an die Öffentlichkeit gegangen werden musste.

Dass das notwendig ist, zeigen ja auch die Grundwasserwerte. Herr Kollege Auer, der jetzt nicht anwesend ist, sprach davon, dass die Qualität des Grundwassers in Österreich mit jener von Trinkwasser gleichzusetzen ist. – Also da kann ich nur sagen: Er hat anscheinend nie in seinem Leben den Grundwasserbericht gelesen, der im März, glaube ich – oder war es im Februar? – im Landwirtschaftsausschuss diskutiert worden ist. Aus diesem ist nämlich eindeutig abzuleiten beziehungsweise in diesem ist eindeutig dokumentiert, dass die Nitratbelastung steigt, dass es Gebiete gibt, in welchen das Grundwasser keinesfalls an Kleinkinder oder an werdende Mütter ausgeschenkt werden darf!

Eingedenk dieses Wissens wagt er es hier von diesem Rednerpult aus, frank und frei ein Loblied auf das österreichische Grundwasser, nämlich, es sei gleich Trinkwasser, anzustimmen. Das ist bitte auch Vernebelung! Wir wollen nur die klaren Daten und Fakten auf dem Tisch haben, und auf Grund derer soll dann endlich saniert werden! Ich möchte in diesem Zusammenhang meinen Antrag aus der letzten Legislaturperiode kurz ins Gespräch bringen, in welchem es darum geht, dass die Bauern endlich entschädigt werden, wenn sie infolge von verordneten Sanierungsprogrammen in den davon betroffenen Gebieten Einbußen erleiden.

Herr Minister! Sie kennen ja diese Situation bestens aus Oberösterreich, dort spielen Sie immer wieder Pingpong mit Landesrat Achatz. Wir gehen ja in dieser problematischen Sache schon in die dritte Runde: Er sagt, Sie seien schuld. Sie sagen, er sei schuld, er soll zuerst verordnen, dann erst fördern Sie. Er sagt, Sie sollen zuerst fördern, dann verordnet er. – Die, die bei diesem Pingpongspiel durchfallen, sind jene Leute, die dort leben müssen, wo die Grundwasserbelastung über den Grenzwerten liegt und wo die Trinkwassersituation insgesamt schlecht ist.

Dieses Pingpongspiel geht nun schon jahrelang. Ich werde aber nicht müde werden, immer wieder darauf hinzuweisen und Sie immer wieder in die Pflicht zu nehmen – Sie hier und Herrn Landesrat Achatz durch meine KollegInnen im oberösterreichischen Landtag. (Beifall bei den Grünen.)

Sie wissen ja, dass man dann in Oberösterreich ein Freiwilligen-Programm gestartet hat – mit dem Resultat, dass sich 50 Prozent der Landwirte daran beteiligen. Das ist zwar für das Landesbudget sehr günstig, denn in diesem werden Mittel gespart, aber für das Grundwasser ist es schlecht, denn das Ziel dieses Sonderprogramms auf freiwilliger Ebene, das die Verordnungen sozusagen überflüssig machen sollte, wäre eine 80-prozentige Beteiligung gewesen. Das war aber eben nicht möglich, weil sich die Landwirte nicht freiwillig in der Produktion einschränken, was auch klar ist, weil sie nicht gefördert werden.

Doch diese Förderungsgrundlagen und -richtlinien enthalten Sie den Bauern vor, enthalten Sie im Endeffekt auch den KonsumentInnen vor. Ich glaube, dass es im Rahmen auch des ÖPUL-Programms durchaus möglich wäre, endlich einmal Förderungsmittel dafür bereitzustellen, dass Sanierungsgebiete wirklich "verordnet" werden. Das Ganze ist doch schon lächerlich, muss ich wirklich sagen!

Zum Schluss noch ein Punkt: Ebenso wichtig sind die Aktionsprogramme zur Reduzierung des Pestizidverbrauchs. Es sind, wie Sie wissen, derzeit in zahlreichen Gebieten die für die Dauer von vier Jahren gültigen Ausnahmeverordnungen wieder verlängert worden. Es liegt nämlich im Ermessen des Landeshauptmanns, dieser kann diese Pestizid-Ausnahmeverordnung immer wieder verlängern. Die ersten vier Jahre sind nun vorbei, es wurde verlängert.


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