Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 233

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Wir reden hier von zweierlei Dingen: Das ist erstens eine Verpflichtung zur Zulassung, zur Registrierung, zur Kennzeichnung "A", und zwar sofort mit Beginn des In-Kraft-Tretens des neuen Gesetzes, für alle diese Produkte, sofern sie neue Wirkstoffe enthalten. Diese müssen sofort zugelassen und gekennzeichnet werden. Daher nochmals: Erzählen Sie den Leuten draußen keine Märchen!

Zweiter Punkt: Nur für diejenigen, die nach anderen gesetzlichen Bestimmungen bereits zugelassen sind – die also nach anderen gesetzlichen Vorschriften absolut für in Ordnung befunden worden sind – und jetzt in ein anderes gesetzliches Regime – eben diese Biozid-Produkte-Gesetz – übergeführt werden, gelten Übergangsfristen für die Zulassung, Kennzeichnung und so weiter nach dem neuen Gesetz. Nur darum geht es, bitte! Hier jetzt den Teufel an die Wand zu malen, ist, wie gesagt, einfach nicht seriös. Ich war eigentlich der Meinung, dass Sie bisher bemüht waren, auf dem Boden der Seriosität zu bleiben.

Tatsache ist – und dazu bekennen wir uns auch von Seiten beider Regierungsfraktionen –, dass es bei der Einführung eines solchen neuen Regimes, die Zusatzkosten verursacht, notwendig und vernünftig ist, dass wir der Wirtschaft eine angemessene Frist – nicht die zehn Jahre, die nach der EU-Richtlinie möglich wären, aber eine angemessene Frist – geben. Wenn von vier Jahren die Rede ist, dann muss man dazusagen, dass die ersten zwei dieser vier Jahre schon einmal dadurch draufgehen, dass die EU wahrscheinlich erst Ende nächsten Jahres die Liste mit diesen alten Wirkstoffen herausgeben wird und die Kennzeichnungspflicht ja vorher gar nicht greifen könnte. Die Hälfte dieser Frist wird daher schon einmal dadurch verbraucht, dass die EU diese Zeit benötigt, um diese Liste überhaupt herauszugeben. Was wir den Betrieben dann darüber hinaus noch geben, das ist eine Frist von weiteren 18 Monaten, um eben dann in Kenntnis dieser Liste auch die tatsächliche Anwendung in Österreich vollziehen zu können.

Wenn man also diese Tatsachen, die ich jetzt aufgezählt habe, alle kennt und den Leuten auch erklärt, dann wird jeder für die Wahl dieser Fristen, die wir hier vorgenommen haben, Verständnis haben. Was Sie hier betreiben, ist pauschale Angstmache, indem Sie pauschal etwas an die Wand malen, was in der Praxis nicht stattfindet!

Ich glaube, wir haben einen verantwortungsvollen Weg gewählt, diese EU-Richtlinie umzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Kollege Rainer Wimmer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.41

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Kollege Kopf! Das ist eine Sichtweise, die legitim ist, aber es ist die Sichtweise der Industrie und die Sichtweise jener, die dieses Produkt in erster Linie vertreiben und damit Geld verdienen.

Wir vertreten eher die Sichtweise der Konsumenten, und wir stehen in dieser Angelegenheit für die Konsumenten. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht drei Hinweise zu diesem Biozid-Produkte-Gesetz. Es geht in dieser Angelegenheit – und das ist schon gesagt worden – um eine EU-Anpassung, die längst überfällig ist. Dieses Biozid-Produkte-Gesetz wäre ein gutes, zukunftsorientiertes Gesetz – und zwar deshalb, weil diese Vorlage im Wesentlichen eine sozialdemokratische Handschrift trägt –, hätte sich nicht in dem von Ihnen vorgelegten Entwurf die Lobby der Industrie ganz massiv durchgesetzt.

Ich sage das ganz bewusst, meine sehr geschätzten Damen und Herren (Abg. Mag. Schweitzer: Kollege Wimmer, das haben die Beamten gemacht! Sagen Sie einmal, wer da jetzt die roten Beamten waren! – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen), denn Ihr Vorschlag bedeutet, dass bis zum Jahr 2004 giftige Produkte weiterhin ungekennzeichnet und ohne Hinweis einfach an die Verbraucher weitergegeben werden können. Das ist so, auch wenn Sie das


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