Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 260

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sprünglich offenkundig selbst die verfassungsmäßige Notwendigkeit gesehen, sonst hätte die Regierung ja nicht ein Gesetz mit Verfassungsbestimmung eingebracht. Sie haben das fallen gelassen, jetzt beschließen sie es einfachgesetzlich. Ich sage nochmals: Das ist eine Bedenklichkeit.

Zusammenfassend: Wir stimmen dem Bankwesengesetz zu – mit der Einschränkung oder mit dem Appell, noch eine Regelung hinsichtlich der EDOK zu finden. Wir lehnen aber aus den Gründen, die ich genannt habe – unlimitiert, keine Deckelung bei der Schenkungssteuer –, den zweiten Gesetzentwurf ab. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen. )

23.30

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Böhacker zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.30

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Dr. Heindl, ich hoffe, Sie gehören zu dem Drittel der Abgeordneten, die die Leistungskriterien Ihres Herrn Klubobmannes erfüllen. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Zur Beschränkung im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Herr Kollege Heindl! Ihr Antrag ist so populistisch und so leicht durchschaubar, dass er wirklich Bände spricht. Herr Dr. Heindl, dieser Antrag ist ein vergeblicher Versuch, an eine vielleicht aus Ihrer Sicht in Österreich bestehende Neidgenossenschaft zu appellieren.

Dieser Ihr Antrag steht auch im Widerspruch zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, das vorsieht, dass im Falle der Übereignung von Sparbüchern im Verlassenschaftswege eine unbeschränkte Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreiheit besteht. Im Rahmen der Endbesteuerung beschlossen – Antrag von SPÖ und ÖVP! Damals haben Sie nichts dagegen eingewendet, dass auch Großvermögen im Verlassenschaftswege erbschaftssteuerfrei übergeben werden können.

Herr Kollege Heindl! Wenn Sie laut "Kurier" von morgen erklären, dass die Reichen durch diese Novelle zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz überproportional begünstigt werden, dann sollten sie sich seriöserweise auch mit der Struktur der Sparbücher auseinandersetzen. (Der Redner hält ein Taschenbuch in die Höhe.) Ich zitiere die AK, das ist also unverdächtig. Insgesamt gibt es 24,4 Millionen Sparbücher, davon mit Spareinlagen bis 100 000 S: 20,6 Millionen Sparbücher; mit Spareinlagen bis 500 000 S: 3,2 Millionen Sparbücher; mit Spareinlagen bis 1 Million Schilling: 394 000 Sparbücher; und jetzt kommen wir zu den so genannten Reichen, die überproportional begünstigt werden sollen: Spareinlagen über 5 Millionen Schilling: satte 7 627 Sparbücher von insgesamt rund 24 Millionen Sparbüchern!

Ich möchte noch folgenden Antrag einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Böhacker und Dkfm. Dr. Stummvoll und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geändert wird (58 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (158 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Die Z 1 lautet:

1. In § 15 Abs. 1 Z 18 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende Z 19 wird angefügt:

"19. Schenkungen unter Lebenden und Zweckzuwendungen (§ 4 Z 2) von Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten und sonstigen Forderungen gegenüber inländischen Kreditinstituten


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