Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 268

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Meldungen an die EDOK kann man vermeiden. Außerdem sind sie nur für Beträge ab 200 000 S vorgesehen. Außerdem kann man eine Meldung durch eine rechtzeitige Identifizierung vermeiden.

Ich meine, dass wir damit eine Regelung erreicht haben, die auf internationaler Ebene – EU und FATF – anerkannt wird, und dass wir damit bewiesen haben, dass Österreich bemüht ist, seine Verpflichtungen ehrlich und angemessen zu erfüllen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

0.01

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Zernatto. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

0.01

Abgeordneter Dr. Christof Zernatto (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um Ludwig Thoma zu zitieren: "Es ist zwar alles gesagt, aber noch nicht von allen". – Vor allem habe ich mich aber zu Wort gemeldet, um vielleicht doch zu erreichen, dass das Haus wieder eine gewisse Fülle bekommt.

Ich glaube, man kann Herrn Staatssekretär Finz nur zustimmen, wenn er meint, dass es sinnvoll war, rasch eine Lösung in diesem Zusammenhang zu finden. Ich meine, man sollte in diesem Zusammenhang auch betonen, dass die internationale Kriminalität – wie Drogenhandel, Geldwäsche und Computerkriminalität – heute nur dann wirkungsvoll zu bekämpfen ist, wenn es diesbezüglich internationale Solidarität gibt und wenn die internationale Zusammenarbeit auch auf Basis gemeinsamer rechtlicher Voraussetzungen wahrgenommen werden kann.

Dass niemandem richtig wohl dabei war, dieses Gesetz in dieser Form zu beschließen, ist aus den vorigen Wortmeldungen schon sehr deutlich hervorgegangen. Ich meine aber, dass es in Abwägung der zu berücksichtigenden Interessen wichtig und notwendig war und dass es vor allem wichtig und notwendig war, eine rasche Lösung zustande zu bringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, schön langsam darf ich jetzt zum Ende kommen. Ich bedanke mich ganz ausdrücklich bei unserem Finanzministerium, beim Finanzminister und beim Staatssekretär dafür, dass in diesem Zusammenhang mutig, rasch und dem Reformeifer dieser Bundesregierung entsprechend eine Lösung zustande gebracht wurde. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

0.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 157 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 geändert wird, in 158 der Beilagen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite