Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 67

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Regierungsvorlage!) Ich sage noch einmal in aller Deutlichkeit und Klarheit: Niemand bekommt weniger Pension! – Punkt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Gusenbauer: Und trotzdem wird man einsparen?)

Die von Ihnen unter dem Titel "überfallsartig" so sehr kritisierte Anhebung des Frühpensionsalters besteht in Wirklichkeit darin (Abg. Dr. Gusenbauer: Niemand bekommt weniger Pension, und trotzdem werden Einsparungen ...?), dass das Pensionsantrittsalter um 18 Monate, sprich eineinhalb Jahre, angehoben wird (Abg. Gaugg: Mich würde interessieren, ob der Gusenbauer von seiner Partei eine Pension bekommt!), und zwar nicht überfallsartig am 1. Oktober, sondern beginnend am 1. Oktober mit einer Anhebung von zwei Monaten, wonach in weiteren Schritten sehr moderate weitere Anhebungen erfolgen werden.

Ich finde es besonders bemerkenswert, dass diese Regelung solche Aufregung bei den Kollegen von der Sozialdemokratie verursacht, denn sie waren es, die in ihrem Vorschlag zu einem Regierungsprogramm mit der ÖVP eine Erhöhung um zwei Jahre vorgeschlagen haben. Zwei Jahre, das war Ihr Vorschlag, meine Damen und Herren von der SPÖ! Insofern verstehe ich Ihre Aufregung hier wirklich nicht. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

In Ihrem Modell der Erhöhung des Pensionsantrittsalters um zwei Jahre statt 18 Monate war auch keinerlei Regelung einer Begünstigung für diejenigen, die lange Versicherungszeiten haben, enthalten. Das war uns aber besonders wichtig. Wir wollten sicherstellen, dass all jene, die lange gearbeitet haben, so wie bisher die Möglichkeit haben, in Frühpension gehen zu können. (Abg. Huber: Wie viele werden das sein?)

Darüber hinaus, Frau Kollegin Huber, war es uns ganz besonders wichtig, dafür zu sorgen, dass Frauen die Kindererziehungszeiten zusätzlich um fünf Jahre angerechnet bekommen, und zwar als pensionsbegründende Zeiten. (Abg. Huber: Wie viele werden das sein?) Das ist ein besonders wichtiger Schritt zur pensionsrechtlichen Absicherung von Frauen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Angesichts der vielen Horrorgeschichten, die heute schon verbreitet worden sind (Abg. Schwemlein: Und Sie sind gerade bei einer dabei!), muss ich etwas noch einmal ganz klar sagen, was ohnehin selbstverständlich ist. Aber ich sage noch einmal in aller Deutlichkeit, dass selbstverständlich alle, die krank sind, so wie bisher ohne Abschläge in Pension gehen können und keine Verschlechterung erfahren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Schwemlein: Stimmt ja nicht!)

Darüber hinaus war es dieser Bundesregierung außerordentlich wichtig sicherzustellen, dass auch die Wertsicherung bei den Pensionen garantiert ist. Im Gegensatz zu den Nettoanpassungen früherer Jahre, die nicht einmal die Inflationsabgeltung für die Pensionisten gebracht haben, haben wir uns darauf geeinigt, dass es eine Wertsicherung mit Fixbeträgen geben soll und dass die Inflationsabgeltung sichergestellt werden soll, was besonders die Bezieher von kleinen Pensionen begünstigt. Da gab es eine Einigung mit den Seniorenvertretern, auch mit Herrn Blecha, der das ausdrücklich begrüßt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Huber: Das stimmt nicht!)

Gerechtigkeit und Solidarität in einem Pensionssystem setzen auch voraus, dass es adäquate Regelungen für alle Berufsgruppen gibt – das heißt auch für den öffentlichen Dienst, die Post und die Bahn. Das hat in den letzten Wochen sehr heftige Diskussionen ausgelöst, die sich teilweise auf sehr sonderbarem Niveau abgespielt haben.

Mich würde interessieren, wie Sie erklären, dass ÖBB-Bedienstete – ich sage gleich dazu, ich meine hier nicht die Verschubarbeiter, die Schwerstarbeit leisten, sondern ich meine diejenigen, die Verwaltungstätigkeit in Büros erledigen –, dass dort Menschen, die Verwaltungsarbeit in Büros erledigen, mit 53 Jahren in Pension gehen können. (Abg. Edler: ... Verschublok!) Das müssen Sie auch jenen Tausenden ÖBB-Bediensteten erklären, die diese begünstigten Regelungen nicht haben – nämlich all jenen, die nach 1985 eingetreten sind und normal nach dem ASVG-Recht behandelt werden. Auch denen müssen Sie einmal erklären, wo die Gerechtigkeit bleibt, wenn eine Berufsgruppe, und zwar eine spezielle Gruppe, für sich in Anspruch nehmen


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