Weiters – das wurde auch schon mehrfach erwähnt – steigt die Lebenserwartung ständig. Im Jahre 1947 zum Beispiel sind vier Österreicher 100 Jahre alt geworden, im Jahre 1999 waren es bereits 300 – eine an sich sehr erfreuliche Entwicklung! Immer gesündere Senioren gehen immer früher und für immer längere Zeit in den Ruhestand. Das bedeutet selbstverständlich, dass diesbezüglich etwas geschehen muss, und das steht ja auch weitgehend außer Streit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man das Pensionssystem, so wie es derzeit vorliegt, also das Umlageverfahren, beibehalten möchte, dann gibt es – der Herr Staatssekretär hat es bereits gesagt – nur drei Punkte, wo ich ansetzen kann: bei der Erhöhung der Beiträge, bei der Anhebung des Pensionsantrittsalters und bei der Verringerung der Pensionshöhe. Und genau da setzt diese Pensionsreform auch an.
Ich möchte dazu noch bemerken: Pensionsreform, Pensionsangelegenheiten sind ernste Themen und gebieten, finde ich, Sachlichkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ich habe in Vorbereitung dieser Rede einige Presseaussendungen der Kolleginnen und Kollegen von der Opposition durchgelesen und darin eine Wortwahl gefunden, die mich erschreckt hat: Es war darin von "Geldbeschaffungsaktionen", von "zynischen, schockierenden Details", von "überfallsartiger Beschlussfassung", von "schlichter Brutalität", von einem "Überfall auf ältere Arbeitnehmer" und von "bewusstem Aufs-Spiel-Setzen des sozialen Friedens" die Rede. Auch heute wieder hat meine Vorrednerin, Frau Abgeordnete Reitsamer, von "Sozialdemontage" und "Grauslichkeiten" gesprochen.
Meine Damen und Herren! Das sind sehr starke Ausdrücke, die in einer sachlichen Diskussion, in der es um die Zukunft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land geht, überhaupt nichts zu suchen haben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition! Ich fordere Sie zu einer Mäßigung Ihrer Wortwahl gerade bei so heiklen Themen auf, denn der "kleine" Mann und die "kleine Frau", die Sie immer vorgeben, zu vertreten, haben meiner Ansicht nach ein Recht darauf, dass in diesem Hohen Haus eine ernsthafte Diskussion stattfindet und keine Politik der Angst.
Die Pensionsreform folgt letztlich Expertenvorschlägen. Dies ist schon mehrfach erwähnt worden, und ich möchte auch nicht weiter darauf eingehen.
Es ist meiner Überzeugung nach nicht an der Zeit, Weltuntergangsstimmung zu verbreiten, sondern tatsächlich geht es darum, dass man sich Problemen, die auftreten, stellt und sie lösen muss. Wir werden die Bundesregierung dabei unterstützen.
Dazu möchte ich einen Abänderungsantrag einbringen – der Herr Staatssekretär hat ihn bereits erwähnt. Es ist dies der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Dr. Baumgartner-Gabitzer und Kollegen betreffend einen Bericht des Verfassungsausschusses zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes in der Fassung des Abänderungsantrages vom 30. Juni 2000, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 sowie weitere Bundesgesetze geändert werden und ein Bundesgesetz über die Pensionsversorgung der Beamten der Bundesbahn geschaffen wird, Pensionsreformgesetz 2000, 259 der Beilagen.
Ich bringe diesen Abänderungsantrag gemäß § 53 Abs. 4 GOG ein, werde die Kernpunkte daraus erläutern und ersuche den Präsidenten, diesen Abänderungsantrag vervielfältigen und an alle Abgeordneten verteilen zu lassen.
Die Kernpunkte dieses Abänderungsantrages sind eine Kodifizierung des Pensionsrechtes der künftigen Pensionisten der Österreichischen Bundesbahnen und der damit verbundene Ausschluss vertraglicher Regelungen in diesem Bereich, die Anpassung der Regelung über die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit an die entsprechenden Regelungen des ASVG, weiters die ebenfalls bereits vom Herrn Staatssekretär erwähnte Vorverlegung des Ablaufs der Frist, innerhalb der die Abgabe einer Erklärung einer Ruhestandsversetzung die Weitergeltung des bisherigen Pensionsantrittsalters gewährleistet, von derzeit 30. September auf 30. Juni 2000, sowie