Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 98

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gefordert haben, denn sie haben immer gesagt: Jetzt kommt eine erste Pensionsreform, wie sieht die Nächste aus? Wir wollen für die nächste Legislaturperiode bereits alles wissen! Und nachdem wir das gesagt haben, hat sich auch der Vertreter der Gemeindebediensteten abgemeldet.

Schließlich ist der Vertreter der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst als Einziger übrig geblieben. Man hat gemerkt, welcher Druck der anderen Gewerkschaften auf ihm lastete: Stimme nur ja nicht zu, denn du verletzt die Solidarität! – Wir hatten uns inhaltlich in weiten Bereichen schon geeinigt, obwohl man uns immer vorgehalten hat, wir hielten nichts von der Sozialpartnerschaft und es gebe auch keine Gespräche. Es hat intensive Gespräche gegeben!

Und obwohl es zu keinem Abschluss gekommen ist, werden in einem Abänderungsantrag, der heute noch vorgelegt wird, folgende Regelungen aufgenommen – sie umfassen einen Teil der in den Verhandlungen schon erzielten Einigungen –:

Die einseitige Pensionierung wird nur auf Grund wichtiger dienstlicher Interessen möglich sein, das ist dieselbe Bestimmung wie bei einer Versetzung und damit rechtlich abgesichert. Der Dienstnehmer kann also in Zukunft weiterhin ab 61,5 Jahren mit einer einfachen Erklärung in Pension gehen, dazu ist kein wichtiges dienstliches Interesse notwendig. Dem öffentlichen Dienstgeber gesteht man diese Bestimmung nicht zu, dieser muss ein wichtiges dienstliches Interesse vorbringen. Wir haben das im Sinne einer Harmonisierung, als Beitrag zum Frieden angeboten, obwohl wir letztlich eigentlich keine Zustimmung erhalten haben.

Außerdem wird es weitere Ausnahmen von der Kürzungsregelung geben, das ist vor allem für die Exekutive wichtig. Bei Dienstunfähigkeit nach einem Unfall in Ausübung des Dienstes wird es ebenfalls eine Ausnehmung von den Abschlagsregelungen geben. Diese werden ja bekanntlich von zwei auf drei Prozent pro Jahr vor dem Pensionsantrittsalter von 61,5 Jahren angehoben. Im Falle eines Dienstunfalles wird es also ebenfalls eine Ausnahmeregelung geben.

Letztendlich wird es auch für die Postbediensteten, die ja ein Vorruhestandsmodell haben, eine verbesserte Übergangsregelung geben. Diejenigen, die schon im Vorruhestandsmodell aufgenommen sind, werden es de facto weiter in Anspruch nehmen können. Damit das für die Betriebe so schonend wie möglich ist und damit zumindest die Telekom ihren Börsegang wagen kann beziehungsweise dazu ermuntert wird, wird es ebenfalls eine Regelung geben, die allen Interessen gerecht wird.

Wir haben damit bewiesen, dass wir mit Sozialpartnern reden können und dass bei Gesprächen etwas herauskommt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.58

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.

13.59

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die Pensionsreform ist ein sehr spannendes und interessantes Thema, und ich stelle fest, viele Redner bringen Ähnliches vor. Es werden auf der einen Seite, nämlich von Regierungsseite, immer wieder Fakten vorgelegt, auf der anderen Seite, nämlich von der Opposition, wird Horrorstimmung verbreitet. – Das muss ich vorweg einmal festhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es steht eigentlich sehr viel außer Streit, zum Beispiel, welche demographischen Entwicklungen es gibt. Ich werde sie, obwohl sie schon einige Mal hier dargelegt worden sind, noch einmal ganz kurz erwähnen. Bei den unter 15-Jährigen wird es von 1997 bis 2015 einen Rückgang um 23 Prozent geben, bei den über 60-Jährigen wird es von jetzt an gerechnet bis zum Jahre 2015 einen Zuwachs von 30 Prozent geben. Das bedeutet, dass die Zahl der Erwerbsfähigen abnimmt, jene der über 60-Jährigen aber wesentlich zunimmt und daher die Sicherung der Pensionen allein von der Anzahl der in den so genannten Pensionstopf Einzahlenden her in Frage gestellt wird.


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