Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 303

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gradwohl, Pirklhuber und Genossen betreffend Antibiotikaverbot.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

22. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (182 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz geändert wird (233 der Beilagen)

23. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Entschließungsantrag 57/A (E) der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen betreffend bundesweite Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (232 der Beilagen)

24. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Entschließungsantrag 93/A (E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Genossen betreffend Weiterentwicklung des Österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräteplans (ÖKAP/GGP) (234 der Beilagen)

25. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Entschließungsantrag 92/A (E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Genossen betreffend Modell einer zentralen Qualitätssicherung und -kontrolle (153 der Beilagen)

26. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Entschließungsantrag 94/A (E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Genossen betreffend Verbesserung der Qualitätskontrolle in Krankenanstalten (235 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 bis 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. – Bitte.

1.35

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Diese KAG-Novelle bringt redaktionelle Verbesserungen mit sich. Aus dem Begutachtungsentwurf gingen Änderungen betreffend die §§ 29 und 48 verloren. Der Erste entspricht nicht EU-Recht. Sind das vielleicht unsere Sanktionen gegen EU-Bürger? – Der Zweite diente Regressansprüchen. Handelt es sich um einen Computerfehler, oder ist das Absicht?

Zur Gewinnmaximierung müssen Ärzte patientengefährdend nicht ständig in Krankenanstalten in Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums für physikalische Therapie anwesend sein. Gewinnmaximierung, nicht höchste Qualität ist das Ziel.

Sozialdemokratische Gesundheitsminister brachten die Ausbildungskommission in das Ärztegesetz. Jetzt können sie Ausbildungsstellen visitieren. Nicht fakultativ, obligat muss im Ärztegesetz der Ausbildungsassistent an allen Abteilungen festgeschrieben werden. Herr Dr. Hrabcik forderte das als Obmann der Sektion Turnusärzte bereits vor Jahren.


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