Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 304

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Bessere Ärzteausbildung ist ein unverrückbarer Beitrag zur Qualitätssicherung. Die Wirtschaftskammer will uns zu Handlangern der Privatversicherungen machen, um diesen den Zugang zu höchst sensiblen Patientendaten zu ermöglichen. Für Sozialversicherung und Strukturfonds reichen die LKF-Kodierungen. Nur Privatversicherungen schnüffeln in Patientendaten herum, um ihre Risken zu minimieren. Der Personalaufwand dafür ist beträchtlich. Institutionen mit 18 Prozent Verwaltungsaufwand kümmert das nicht. Den Patienten ist ihre Krankengeschichte zur Weitergabe an Versicherungen auszuhändigen!

Sie entrechten Menschen und machen Schutzbestimmungen rückgängig. Vielleicht werden die dafür bemühten Abgeordneten mit netten Pöstchen belohnt.

Die Qualität der Leistungen nach dem GSVG mag den Privatversicherungen ebenbürtig sein. Ärzte wissen, warum sie ins ASVG streben. Um ihnen das zu ermöglichen, hatte ich nichts gegen die Gleichstellung des GSVG mit der Krankenversorgung von Kammern und Innungen. Die Qualität dieser Versicherung entspricht nie dem ASVG. Für Schwerstkranke, die nicht der Privatversicherung genehm rasch genug sterben, wird keine Leistung mehr erbracht, auch wenn sie dieser Versicherung, wie einer meiner Patienten durch die Versicherung seines Fuhrparks, Millionen brachten.

Röntgenbilder sollten zur Wahrheitsfindung 30 Jahre aufbewahrt werden. Bei ambulanten Behandlungen und allen das Blutspendewesen betreffenden Maßnahmen wäre eine 30-jährige Aufbewahrungsfrist günstig, wie wir bei den HCV-Kranken sehen. Einsparungen ermöglicht der Bezug von Arzneimitteln aus Apotheken im EWR, insbesondere von Anstaltsapotheken. Blut und Blutprodukte müssen günstiger werden. Die durch Berichte über die HCV-Infektionen verunsicherte Bevölkerung muss man zur Blutspende animieren.

Obduktionsniederschriften in Krankengeschichten aufzunehmen, ist eigentlich selbstverständlich.

Kollege Pumberger wünschte die Abschaffung des § 46 KAG. Das vermisse ich.

Dieser KAG-Novelle stimmen wir als kritisch konstruktive Opposition zu. (Beifall bei der SPÖ.)

1.38

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Leiner. – Bitte.

1.38

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz auf diesen Antrag von Frau Kollegin Povysil beziehungsweise auf den Abänderungsantrag Bezug nehmen. Damit wird Frau Ministerin Sickl aufgefordert, bei den LKF-Verhandlungen auf die Länder Einfluss zu nehmen, dass das Ärztearbeitszeitgesetz eingehalten wird. In den privaten Krankenhäusern wird es eingehalten, in den öffentlichen leider nicht.

Ich möchte nur eine Zahl hernehmen, weil ich sie von Oberösterreich her kenne. Dort fehlen extramural 34 Fachärzte, und 50 Fachärzte werden falsch eingesetzt. Es werden nämlich Turnusärzte beziehungsweise in Ausbildung stehende Ärzte als Fachärzte eingesetzt. Dadurch kommt es selbstverständlich zu einem unheimlichen Druck hinsichtlich der Zeitenabfolge und auch der Dienste, die dann natürlich die Fachärzte machen müssen.

Sonneck und Wesiak – Wesiak, der medizinische Psychologe in Innsbruck, und Sonneck in Wien – haben darauf hingewiesen, dass Ärzte eine zwei- bis dreimal höhere Selbstmordrate haben, Psychiater und Frauen eine fünf- bis sechsmal höhere Selbstmordrate. Ich persönlich führe das nicht nur auf die zeitliche Abfolge zurück, sondern auch auf den psychischen Druck, vor allem durch die Erwartungshaltung der Patienten, die ins Krankenhaus kommen und meinen: Wenn wir im Krankenhaus und bei den Ärzten sind, werden wir geheilt. Wir sind dann frei von jedem Übel und von jeder Krankheit.


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