Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 25

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Zweitens: Wir müssen uns im Klaren darüber sein, wer ein minderjähriger Jugendlicher ist. Sie wissen, dass es leider kein Einvernehmen – das gibt es nirgends auf der Welt, damit leider auch nicht bei uns – über eine klare Altersfeststellung gibt. Es stellt das ein großes Problem dar, das ich zu lösen versuche. Daher habe ich auch den Menschenrechtsbeirat ersucht, in dieser Frage einen Bericht vorzulegen und diese Frage zu behandeln, weil ich größtes Interesse an einer Klärung gerade dieser Frage habe.

Weiters ist es auch die Aufgabe des Innenministers, dafür zu sorgen, dass – auch wenn es Jugendliche sind –, wenn Straffälligkeit vorliegt oder wenn bereits ein- oder mehrmals nach Anwendung des gelinderen Mittels ein Untertauchen leider zu konstatieren war, entsprechende gesetzlich vorgesehene Maßnahmen angewendet werden können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dobnigg, bitte.

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Herr Bundesminister! In der Gruppe der Flüchtlinge und Asylsuchenden nehmen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eine besonders tragische Stellung ein. Es wäre möglich, Beratungsstellen in den Bundesländern einzuführen.

Meine Frage dazu: Wäre es möglich – und setzen Sie sich dafür ein –, eine solche diesbezügliche Beratungsstelle in allen Bundesländern einzuführen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Ich danke Ihnen herzlich für diese Frage und auch für das dahinter stehende Statement, Herr Abgeordneter. Ich bin sehr interessiert an solchen Clearingstellen, wo es zu einer Partnerschaft zwischen Verwaltung, Fremdenbehörde, Jugendlichen und Innenministerium kommt. Ich habe Gespräche darüber mit den Ländern, insbesondere mit der Stadt Wien, und auch mit Non-profit-Organisationen wie der "Volkshilfe" aufgenommen, weil ich sehr daran interessiert bin, solche Clearingstellen so rasch als möglich, und zwar im Einvernehmen mit Non-profit-Organisationen und den Ländern, zum Leben zu erwecken.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Haller, bitte.

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir wissen, dass es gerade im Bereich dieser Jugendlichen auch immer wieder nicht überprüfbare Angaben bezüglich des Alters gibt, um eben in den Genuss des so genannten gelinderen Mittels zu kommen.

Welche konkreten Möglichkeiten haben wir, um das zu überprüfen? Und: Welche werden derzeit angewandt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich danke herzlich für diese Frage, denn sie trifft tatsächlich sozusagen das Zentrum des Problems: Wir können das Alter nicht exakt feststellen – besser gesagt, wir dürfen es nicht, weil uns jene Mittel, die grundsätzlich und theoretisch zur Verfügung stünden, nämlich medizinische Untersuchungsmittel, derzeit nicht erlaubt sind.

Daher habe ich den Menschenrechtsbeirat ersucht, dem Minister und auch der Öffentlichkeit einen Bericht vorzulegen, weil ich an einer Klärung dieser Frage außerordentlich interessiert bin. Ich hoffe, dass dieser Bericht, den ich dann auch gerne diskutiert haben möchte, im Spätsommer vorliegen wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Miedl, bitte.

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Bundesminister! Das wäre auch genau meine Frage gewesen. Im Zusammenhang mit der Schubhaft von Jugendlichen kommt es immer wieder zu Problemen, und zurzeit scheint es so zu sein, als ob die Maßnahmen nicht ausreichten.


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