Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 40

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etwa Abgeordneter Ofner bis auf zwei der Grundrechtskonventsitzungen in Straßburg alle anderen geschwänzt hat. Insofern ist ein übles Spiel von Seiten der Regierungsparteien mit großer Wahrscheinlichkeit zumindest im Grundrechtskonvent nicht zu erwarten. Aber es reicht völlig, was heute in diesem Hause passiert.

Meine Damen und Herren! Sie wollen heute Vollmachten verabschieden: Vollmachten im polizeilichen und Vollmachten im militärischen Bereich. Wir haben unsere Kritik an den polizeilichen Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Ausschusses in aller Form einige Male wiederholt und bekräftigt; sie bleiben aufrecht. Ich halte die erweiterte Gefahrenerforschung nicht nur für verfassungsrechtlich bedenklich, sondern auch für ein völlig untaugliches Instrument, etwa die organisierte Kriminalität zu bekämpfen.

Frau Abgeordnete Partik-Pablé! Sie haben völlig Unrecht: In den entscheidenden Gesetzesstellen wird gerade argumentiert, dass es nicht um die organisierte Kriminalität, sondern um die Überwachung so genannter "extremer Politik" geht. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Extremistische Bewegungen können auch organisierte Kriminalität haben!) Ihre Argumentation stimmt nicht! Wollten Sie gegen die organisierte Kriminalität vorgehen, dann würden Sie versuchen, sie beim Geld zu treffen. Aber Ihr eigener Finanzminister fährt nach Portugal, um sich dagegen zu stemmen, dass die Europäische Union wirksame Maßnahmen gegen Geldwäscherei verabschiedet, und versucht, dagegen sogar ein Veto einzulegen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Und hier sagen Sie: Die Opposition soll überwacht werden, um so die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. – Ja ist die SPÖ die organisierte Kriminalität? Sind wir die organisierte Kriminalität? Wahrscheinlich gibt es manche unter Ihnen, die unsere täglichen Akte der Majestätsbeleidigung bereits unter "organisierte Kriminalität" subsumieren. Ja, dann gestehe ich: Wir haben uns zusammengeschlossen, um die Regierung zu kritisieren. Nach derzeitigem Rechtsstand ist das nicht organisierte Kriminalität. Was noch daraus wird, wenn man beginnt, solche Gesetze zu beschließen, das werden wir uns ohne alle Ruhe anschauen.

Welche Vollmachten wollen Sie erteilen – ich konzentriere mich auf die militärischen Vollmachten, weil es da die größten Neuigkeiten gibt? Sie argumentieren: Es wird jetzt legalisiert, was früher nicht durch Gesetz geregelt war. Ja wissen Sie, was Sie damit erklären? – Dass bis jetzt jahrzehntelang zwei militärische Geheimdienste in Österreich illegal tätig waren und dass Sie die illegale Tätigkeit dieser Geheimdienste legalisieren.

Da gibt es eine berufene Auskunftsperson. Es ist wahrscheinlich nur unter dieser Bundesregierung und bei dieser Partei möglich, dass ein Brigadier des Heeres-Nachrichtenamtes Vorsitzender des Landesverteidigungsausschusses und Mitglied des Stapo- und des HNA-Ausschusses ist. Der könnte Ihnen sagen, wie bis jetzt die illegale Tätigkeit von Heeres-Nachrichtenamt und Abwehramt funktioniert hat und wie sein eigener Beitrag zu dieser illegalen Tätigkeit war. (Beifall bei den Grünen.)

Dass jetzt die illegale berufliche Tätigkeit des freiheitlichen Wehrsprechers im Nachhinein gemeinsam mit der seiner Kolleginnen und Kollegen legalisiert werden soll, das ist nicht etwas, was den verfassungsmäßigen Einrichtungen dieser Republik dient, sondern bestenfalls dem Eigeninteresse dieser Dienste.

Was sollen sie tun können? – Im § 20 Militärbefugnisgesetz wird – das stellt man fest, wenn man die Erläuterungen liest – normiert, was Aufgabe der militärischen Abwehr ist, und nur gegen diese richtet sich unsere Kritik: die Überwachung so genannter kritischer Autoren und Journalisten und von Personen und politischen Organisationen, die der militärischen Landesverteidigung teilweise kritisch gegenüber eingestellt sind. – Das ist die Aufgabe der militärischen Abwehr: die Überwachung der Opposition, von Journalisten, von Autoren, von Politikern und von einfachen Bürgerinnen und Bürgern, die es wagen, auch noch diese Regierung zu kritisieren. Das ist § 20 Militärbefugnisgesetz.

Seien Sie wenigstens so tapfer wie der heimliche Parteiobmann der Freiheitlichen Partei, der ganz offen sagt, was er und seine Freundinnen und Freunde mit der Opposition und der Kritik in


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