Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 41

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

diesem Lande vorhaben! Stellen Sie sich doch einmal her und sagen Sie: Ja, wir misstrauen den Bürgerinnen und Bürgern dieser Republik (Abg. Mag. Trattner: Haben Sie ein schlechtes Gewissen, Herr Pilz?), ja, wir wollen genau wissen, wo Kritik und Opposition entstehen, ja, wir brauchen dazu eine Staatspolizei und eine militärische Staatspolizei, ja, wir wollen es im Detail wissen, damit wir dann dagegen geeignete Schulterschluss-Maßnahmen ergreifen können! – Das ist wenigstens ehrlich. Aber sich auf die russische Mafia auszureden, wenn man die österreichische Opposition bekämpfen will, das ist schlicht und einfach politisch schäbig und doppelbödig. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt wende ich mich einmal an die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen – es sind ja nur Bürgermeister da –: Herr Kollege Großruck aus Grieskirchen! (Abg. Auer: Er ist nicht hier!) Herr Bürgermeister Mühlbachler aus Freistadt! Und insbesondere Herr Bürgermeister Platter aus Zams, der mit mir diese Ausschüsse mit durchgedient hat! (Abg. Dr. Fekter: Seit wann haben Sie es mit den Bürgermeistern?) Meine Herren Bürgermeister! Ich habe Ihre Reaktion und jene Ihrer Fraktionskollegen im Ausschuss gesehen, als Sie – ich befürchte, zum ersten Mal – erfahren haben, was auch über Sie im Militärbefugnisgesetz steht, nämlich:

Wenn in Zukunft ein Organ der militärischen Abwehr – aus Wien natürlich – zum Tiroler Bürgermeister kommt und sagt: Bürgermeister, ich hätte gerne einen von dir – oder: von Ihnen, gefälschten Ausweis, in dem steht, ich sei ein Richter, Journalist oder Staatsanwalt, um das Gemeindegebiet politisch zu erforschen, dann hat der ÖVP-Bürgermeister auf der Stelle diese Urkunde, diese rechtlich und rechtmäßig gefälschte Urkunde auszustellen.

Wenn der Abwehrbeamte zum Tiroler ÖVP-Bürgermeister geht und sagt: Bürgermeister, ich will Folgendes über deine Gemeindebürger wissen: Wo sind Leute, die sich an Bürgerinitiativen beteiligt haben? Wie sind sie bis jetzt politisch aufgefallen?, dann hat der Bürgermeister unverzüglich diese Informationen zur Verfügung zu stellen, aber nicht nur der Bürgermeister, sondern das Finanzamt, das Sozialamt, das Jugendamt, die Arbeiterkammer, die Bundeswirtschaftskammer, die Rechtsanwaltskammer, die Rechtshilfeeinrichtungen, die Sozialversicherungsträger, die öffentlichen Krankenanstalten, die psychiatrischen Kliniken und, und, und, bis hin zu den Stiftungen, den Fonds. Absolute Auskunftspflicht gegenüber der militärischen Staatspolizei ohne jede Einschränkung – das steht in diesem Gesetz!

Wenn morgen ein Beamter des Abwehramtes zur Bundeswirtschaftskammer geht und sagt: Wir wollen vom Betrieb Sowieso genau wissen: Wie schaut es dort mit den Beschäftigten aus? Wohin tendieren sie? Wie sind sie organisiert? Wer ist auffällig?, dann hat sie diese Auskünfte zu geben. Und Ihre Funktionäre, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, haben kein Recht, diese Auskunft zu verweigern. – Das ist militärische Staatspolizei.

Und was ist jetzt die Begründung dafür? Ich habe im Ausschuss immer wieder gefragt: Ja wo ist die drohende Gefahr? Ist das Bundesheer so von inneren Feinden umzingelt, dass es dieser unglaublichen Vollmachten bedarf? – Die Antwort des Herrn Brigadiers vom Heeres-Nachrichtenamt war: Da hat es einen Vorfall im Burgenland mit einer Leuchtrakete gegen einen Hubschrauber des Bundesheeres gegeben!

Gegen diese Leuchtrakete setzen Sie jetzt ein gesamtösterreichisches Spitzelwesen in Betrieben, in Ministerien, bei Sozialversicherungen, in Krankenhäusern, in Kammern ein. Wegen dieser einen Leuchtrakete im Burgenland bespitzeln Sie unverdächtige und unschuldige Bürgerinnen und Bürger.

Meine Damen und Herren! Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein! Auch wenn Sie alle Menschen in dieser Republik durchleuchten, werden Sie nicht das Abschießen einer einzelnen Leuchtrakete verhindern.

Mein Vorschlag, mein rechtsstaatlicher Vorschlag lautet nach wie vor: Überlassen Sie die Aufklärung von Gewalttaten jenen Organen, die die Verfassung dazu vorsieht: den ordentlichen Gerichten und den Einheiten der österreichischen Polizei und des Innenministeriums. Die können das, auf die ist Verlass, die sind dazu ausgebildet und die sind dazu von der Verfassung auch bevollmächtigt. (Abg. Kiss: Das heißt, Sie stimmen der SPG-Novelle zu!) Schaffen Sie


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite