Meine Damen und Herren! Das Gesetz gibt den Nachrichtendiensten weitestgehend freie Hand. Wir wissen, was das in der Praxis bedeutet. Daher, Herr Bundesminister Scheibner, finde ich es erschütternd, wenn Sie uns in diesem Zusammenhang Panikmache und unsachliche Kritik vorwerfen!
Herr Bundesminister! Es kann doch niemanden unberührt lassen, dass derart weitgehende Eingriffe in die Privatsphäre geplant sind. All unsere Bedenken und Sorgen werden von Ihnen als unsachliche Kritik zurückgewiesen.
Sie sagten, bei vernünftigen Vorschlägen seien Sie gesprächsbereit: Keiner unserer Vorschläge – und es waren vernünftige Vorschläge – fand Berücksichtigung. Ich weiß auch, dass Sie hier von Ihrem Regierungspartner, der ÖVP, überhaupt keinen Spielraum erhalten haben. Daher wären die Gespräche, zu denen Sie Ihre Bereitschaft bekundet haben, Scheingespräche und Scheinverhandlungen, und das sind, glaube ich, auch Markenzeichen dieser Koalitionsregierung! (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Bundesminister! Realität ist, dass gegen jede Österreicherin und gegen jeden Österreicher ermittelt werden kann, auch verdeckt mittels kleinen Lauschangriffs, und dass darüber auch Aufzeichnungen geführt werden. Man kann sich so ungehinderten Zugang in die Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers verschaffen.
Daher der SPÖ-Vorschlag – ich darf daran erinnern: ein vernünftiger Vorschlag –: Einschränkung des Personenkreises, gegen den ermittelt werden darf, auf Heeresangehörige, so wie es beispielsweise in Deutschland der Fall ist. Denn wir sagen, das sind bereits Befugnisse der Sicherheitsbehörde.
Nächstes Beispiel: Der Entwurf sieht für die Heeresdienste umfassende und ausufernde Befugnisse vor, ohne konkrete Gefahr zu ermitteln. Es kann also auf den bloßen Verdacht hin ermittelt werden, und zwar in Überschneidung zu den Befugnissen der Sicherheitspolizei.
Daher stimmt nicht, was Kollege Platter gesagt hat, dass es hier eine Abgrenzung zwischen Sicherheitspolizei und dem militärischen Bereich gibt. Es gibt keine Trennung zwischen militärischem und nichtmilitärischem Bereich. Recht haben all jene, die davon ausgehen, dass wir nun eine zweite Staatspolizei haben, die wir nicht brauchen.
Daher unser seinerzeitiger vernünftiger Vorschlag, Herr Bundesminister: Vorbeugende Ermittlungen nur so lange, wie nicht die Sicherheitspolizei einschreiten kann, und eine Verpflichtung zur Verständigung der Sicherheitsbehörden. – Auch diese Anregung wurde nicht aufgenommen.
Nächster Kritikpunkt: Das vorliegende Militärbefugnisgesetz sieht umfassende Sicherheitsüberprüfungen von Personen durch die militärischen Dienste vor. Es gibt keinerlei Beschränkung der Verlässlichkeitsprüfung. Auch diese kann schon bei bloßem Verdacht, dass von einer Person eine Gefahr für die militärische Sicherheit ausgeht – was immer man darunter versteht –, durchgeführt werden.
Unser vernünftiger Vorschlag: Sicherheitsüberprüfungen durch die Sicherheitspolizei, durch die militärischen Dienste nur gegenüber Heeresangehörigen und natürlich auch hinsichtlich militärischer Aspekte. – Auch ein vernünftiger Vorschlag, der keine Berücksichtigung gefunden hat.
Fehlender Datenschutz: Darüber wird Kollegin Pfeffer heute noch einiges im Detail sagen. Ich kann nur feststellen: Die Pauschalermächtigung zur Datenerhebung widerspricht dem Datenschutzgesetz. Für erhobene Daten ist keine verpflichtende Löschung vorgesehen, und die von den Diensten gesammelten Daten können auch an das Ausland weitergegeben werden. Damit, meine Damen und Herren, ist dem Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet. Daher wird es auch in diesem Bereich von uns heftigsten Widerstand geben.
Unser Vorschlag dazu, Herr Bundesminister: Wir haben, ähnlich der deutschen Regelung, eine Löschung der erhobenen Daten nach fünf Jahren, wenn in diesen fünf Jahren keine weiteren relevanten Daten erhoben werden, gefordert beziehungsweise angeregt. – Keine Annahme.