Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 47

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Gibt es einen zweiten Punkt? – Das ist nicht der Fall. (Abg. Auer: Einem kann es noch nicht!)

Ich bitte, das auch nicht zu kommentieren, denn es ist verdammt schwer, diese Grenzlinie zu ziehen, meine Damen und Herren! (Abg. Kiss: Aber bitte dann den Einem in die Klubschule schicken, Herr Präsident!)

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schlögl. – Bitte.

11.00

Abgeordneter Mag. Karl Schlögl (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister Strasser hat behauptet, dass ich Misstrauen gegenüber den Beamten des Innenministeriums hege. (Abg. Kiss: Das ist evident gewesen! – Abg. Schwarzenberger: Das haben Sie in Ihrer Rede zum Ausdruck gebracht!)

Ich sage: Das stimmt nicht! Genau das Gegenteil davon ist wahr. Ich hatte in der Vergangenheit keinen Grund, Misstrauen gegen die Beamten des Innenministeriums zu haben, ich habe kein Misstrauen, und ich sehe auch keinen Grund, ein solches in Zukunft zu haben! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schwarzenberger: Und das war eine tatsächliche Berichtigung? – Rufe bei der ÖVP: Das ist keine Berichtigung! – Abg. Dr. Mitterlehner: Das ist eine Einstellungsfrage! – Abg. Mag. Trattner: Eine Schulung!)

11.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich werde Folgendes machen, und ich glaube, es liegt im Interesse aller 183 Abgeordneten:

Wir werden zu der Geschäftsordnungsbestimmung über die tatsächliche Berichtigung in der Präsidiale eine Darlegung von Beispielen und eine authentische Interpretation machen. Ich will nicht, dass immer über diesen Punkt gestritten wird, wobei dann ein Teil des Hauses – je nachdem, wer gerade die tatsächlichen Berichtigungen macht – der Meinung ist, das ist eine Tatsachenfeststellung, und der andere Teil diese Meinung nicht teilt. Eine Tatsachenfeststellung liegt etwa in der Behauptung, der Abgeordnete habe gestern in Linz dieses oder jenes erklärt, und die tatsächliche Berichtigung würde lauten, er war gar nicht in Linz. – Das ist selbstverständlich in Ordnung.

Wie man den Teil eines Gesetzes beurteilt, ob das ein Fortschritt oder ein Rückschritt, eine vernünftige Regelung oder eine schlechte Regelung ist, ob das schon früher geregelt war oder erst neu geregelt wird, das sind keine Tatsachenfeststellungen im engsten Sinn des Gesetzes. (Abg. Dr. Leiner: Das kann man schon sagen! Das schon!) Jedenfalls fassen wir das in der Präsidialsitzung übereinstimmend so auf.

Ich danke Ihnen für die Disziplin in dieser Frage und für Ihr Verständnis dafür, wie schwierig dieser Punkt der Geschäftsordnung zu handhaben ist.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gaál, und den Vorsitz übernimmt Herr Präsident Prinzhorn. (Abg. Kiss: Dennoch ist es aber so, dass ihr in die Schule gehen müsst! Ich kenne keine Abgeordneten, die es weniger gut können als ihr! – Abg. Dr. Mertel: Das ist ein völliger Hohn! – Ruf: Das ist auch eine Wertung! – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

11.02

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So sehr wir das Bemühen um eine rechtliche Grundlage für das Handeln der militärischen Dienste begrüßen, muss doch gesagt werden, dass die vorliegende Regierungsvorlage dafür keine eindeutige und ausreichende gesetzliche Regelung vorsieht.

Meine Damen und Herren! Es werden nämlich systematisch wesentliche Bürgerrechte und rechtsstaatliche Prinzipien in massivster Weise verletzt. Die Uraltforderung der SPÖ, klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, um mehr Rechtssicherheit in diesen sehr sensiblen Bereich zu bekommen, wurde also nicht erfüllt.


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