Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 49

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Nicht angenommen wurde auch der Vorschlag einer Einschränkung der Befugnisse insbesondere bei Übermittlung von Daten ins Ausland und einer nachträglichen Mitteilung jener Stellen, an die Daten übermittelt wurden, an die Betroffenen. – Man könnte das fortsetzen.

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen: die fehlende Kontrolle der Nachrichtendienste. Herr Bundesminister! Der Rechtsschutzbeauftragte ist in der vorliegenden Regierungsvorlage nur mehr Hilfsorgan und nicht mehr Kontrollorgan. Sie bestellen den Rechtsschutzbeauftragten, und daher entheben Sie sich gleichzeitig Ihrer Auskunftspflicht gegenüber dem Rechtsschutzbeauftragten. Damit bestellt der Kontrollierte selbst den Kontrollor, der noch dazu kein Richter und kein Rechtsanwalt sein darf.

Es gibt keine Rechtsschutzkommission. Wir haben immer verlangt und angeregt und angeboten, schon bei den Verhandlungen mit dem seinerzeitigen Regierungspartner ÖVP, eine Rechtsschutzkommission einzurichten, also einen Rechtsschutzbeauftragten mit der erforderlichen Zahl von Stellvertretern, der auf Vorschlag der Bundesregierung hier im Parlament mit Zweidrittelmehrheit bestellt wird. Auch diesen Vorschlag von uns haben Sie nicht berücksichtigt.

Das Budget der militärischen Nachrichtendienste, Herr Bundesminister, bleibt weiterhin im Dunkeln. Es gibt keinerlei Budgetgenehmigung, keine Budgetkontrolle – für beide Dienste nicht. Wir haben immer wieder – ein vernünftiger Vorschlag – die Einrichtung eines Haushaltskontrollausschusses nach deutschem Muster hier im Parlament verlangt. Auch hiezu gab es von Ihnen keine Zustimmung.

Meine Damen und Herren! Die Aufgaben und die Ermächtigung vor allem der nachrichtlichen Abwehr überschreiten verfassungsrechtlich festgelegte Aufgaben des Bundesheeres bei weitem. Tragende Teile des Gesetzes, im Besonderen jene, die die nachrichtendienstlichen Aufgaben und Befugnisse betreffen, sind verfassungswidrig. Sie sind nicht durch Artikel 79 Bundes-Verfassungsgesetz abgedeckt. Alles geht in Richtung geheime Informationsgewinnung, zum Teil auf der Grundlage von Täuschungen durch Einsatz von Organen mit falscher Identität. Die Eingriffsermächtigungen betreffen alle Gesellschaftsbereiche bis tief in die Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers.

Es wird observiert, verdeckt ermittelt, Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte können eingesetzt werden. Ohne Wissen und ohne Zustimmung der Betroffenen können Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden.

Das verstehe ich nicht! (Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner. )  – Eben deshalb, weil ich Berufserfahrung habe, erfüllt mich das mit großer Sorge, und ich bin überzeugt davon, dass diese weitreichenden Befugnisse nicht notwendig gewesen wären.

Wir haben darüber monatelang verhandelt. Herr Professor Khol, Sie sind Rechtsexperte. Ich möchte nicht unhöflich sein, aber ich muss sagen: Da ist der Experte auf der Strecke geblieben. Sie sind zu weit nach rechts gerutscht, und es ist Ihnen dabei etwas passiert, nämlich Sie sind außerhalb des "Verfassungsbogens" gelandet. Sie wissen, was mit jenen passiert, die außerhalb des "Verfassungsbogens" stehen. (Abg. Dr. Lichtenberger: Die kommen in die Regierung!) Sie haben das den Kollegen von der FPÖ immer wieder zu Recht gesagt. Das damals richtig Gesagte gilt nun auch für Sie. Aber Sie können beruhigt sein: Wir werden das in Ordnung bringen! Es gibt ein Wiedersehen beim Verfassungsgerichtshof. (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt mehr Befugnisse, mehr Eingriffsrechte, aber keine ausreichende wirksame Kontrolle. Eine parlamentarische Kontrolle fehlt überhaupt. Daher ist zu befürchten, meine Damen und Herren, dass mit diesem Militärbefugnisgesetz Österreich still und heimlich zu einem totalen Überwachungsstaat wird.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir nun, aus den vorgenannten Gründen einen Antrag gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG auf Rückverweisung der gesamten Vorlage des Landesverteidigungsausschusses betreffend ein Militärbefugnisgesetz zu stellen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite