Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 52

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Die Bestätigung der Heeresdienste soll erfolgen. Ich spreche nicht von der Staatspolizei, da hat es gewisse Probleme gegeben, aber das wissen wir auch, die Staatspolizei hat in ihrer Anfangsphase, noch weit in die sechziger Jahre hinein, größte Probleme mit eingeschleusten Kommunisten gehabt. Diese sind aber jetzt hoffentlich gelöst.

Bei den Heeresdiensten gab es keine Skandale, gab es keine Schwierigkeiten. Trotzdem versucht gerade Kollege Pilz diese zu skandalisieren. Dabei weiß er genau, welch hervorragende Rolle sie für die Republik Österreich während des Balkankrieges oder auch – und damit will ich ein anderes Beispiel nennen – bei der Dechiffrierung der Briefbombenbekennerschreiben geleistet haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Klar ist jedenfalls Folgendes: All diese Dienste haben jahrzehntelang für diese Republik gearbeitet – allerdings, und das stimmt, ohne gesetzlich fixierten und nur über Umwege ableitbaren Auftrag und auch ohne Kontrolle durch dieses Hohe Haus. Deswegen bin ich sehr für dieses Gesetz, weil es die aus meiner Sicht notwendige Kontrolle bringt und weil ich davon fest überzeugt bin, dass die Dienste diese Kontrolle nicht scheuen müssen.

Jetzt, da wir es festschreiben, wird dieses gesamte Regelwerk auf einmal zum Problem. Das ist ja geradezu absurd, zumal der größte Teil der Festlegung ja schon vorher von der SPÖ gemeinsam mit der ÖVP erfolgt ist. Das ist wirklich nicht ernst zu nehmen.

Wir haben Ihnen Gelegenheit genug geboten, Vorschläge zu unterbreiten. Es gab zwei sehr lange Ausschusssitzungen, wie sie in dieser Form durchaus nicht üblich sind. Die Zeit wurde weder von den Grünen noch von der SPÖ voll genützt – in der ersten Sitzung überhaupt nicht –, um dazu Fragen einzubringen. Wir haben Sachverständige geladen, unter anderem auch die Zuständigen vom Verfassungsdienst. Ich erwähne dies, weil Sie jetzt die Verfassungsklage ansprechen. Diese Sachverständigen wurden von Ihnen nicht einmal angesprochen.

Es wurde kein einziger Abänderungsantrag während dieser Ausschusssitzungen eingebracht. Hätte Herr Kollege Gaál Vorschläge in Form eines Abänderungsantrages eingebracht, hätte man über den einen oder anderen Punkt durchaus reden können. Sie haben das jedoch nicht getan – entweder deshalb, weil Sie sich als Opposition noch nicht gefunden haben, das ist eine Möglichkeit, das ist aber Ihr Problem, oder aber deswegen, weil Sie eigentlich gar nicht wirklich davon überzeugt sind, dass dieses Gesetz schlecht ist, sondern in Ihrem Innersten glauben, dass diese Regelung im Prinzip notwendig ist.

Man versuchte das dann mit einer gezielten Desinformation über die Medien anzugehen. Wie hat es da so schön geheißen? – Es wird ein Vorsitzender der Expertenkommission, welche die Entstehung des Gesetzes begleitet hat, zitiert.

Meine Damen und Herren! Es gab entgegen Ihrer Behauptung keine Expertenkommission, die die Entstehung dieses Gesetzes begleitet hätte. Professor Funk war ein Fachexperte der SPÖ, und zwar nahm er an einer einzigen Ausschusssitzung teil. Er war kein Vorsitzender einer Expertenkommission. Seine Meinung wurde noch dazu von anderen Verfassungsexperten bestritten.

Die von ihm kritisierte Funktion des Rechtsschutzbeauftragten gibt es in dieser Form seit zwei Jahren im Justizministerium. Es hat bisher niemand etwas Schlimmes daran gefunden. Wieso ist es auf einmal anders, wenn das in einem anderen Ministerium und vor allem unter einem anderen Kanzler und in einer anderen Zusammensetzung der Regierung erfolgt? (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. ) Das ist es, was Sie stört, nicht der Inhalt des Gesetzes, Herr Kollege Jarolim! Jemand, der solche Briefe schreibt wie Sie, der sollte ganz ruhig sein! Der sollte ganz ruhig sein! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. )

Herr Kollege Pilz stützt sich auf ein Gutachten von Professor Mayer, in Wirklichkeit ist es ein gut eineinhalb Seiten langer Brief, in dem er selbst sagt, dass er nur wenig Zeit gehabt habe, das Ganze zu studieren, und in dem er auch durchaus eingesteht, dass es unterschiedliche Ansichten über diese Materie gebe. Aber Herr Kollege Pilz sieht in diesem Gesetz – und das ist wirklich ungeheuerlich! – Vollmachten heraufdämmern, wie sie zuletzt im Jahre 1934 bestanden haben.


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