Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 68

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Auch Ihre ehemaligen Berufskollegen, die Richtervereinigung, haben von "Bespitzelung" gesprochen. Das wissen Sie. Und Sie ... (Abg. Dr. Jarolim: Die Ausländer-Suchaktion! – Abg. Dr. Partik-Pablé hält ein Schriftstück in die Höhe. – Abg. Haigermoser  – die Zeitung "Die Presse" in die Höhe haltend –: Wie war das in Graz?)  – Frau Dr. Partik-Pablé! Sie haben – ich habe mir das genau durchgelesen – bei der Beschlussfassung des Sicherheitspolizeigesetzes im letzten Jahr, ebenfalls im Juli, gesagt, Sie seien für die erweiterte Gefahrenerforschung, aber mit einer entsprechenden parlamentarischen Kontrolle. – Das haben Sie dezidiert verlangt. Das Problem ist aber einfach, dass diese Kontrolle nicht weit genug reicht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Wer kontrolliert denn in Graz?)

In Graz werden schon die Gerichte tätig werden. Da werden wohl die Gerichte tätig werden, wenn es sich um einen strafrechtlichen Tatbestand handeln sollte. Haben Sie kein Vertrauen in die Justiz? (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Lassen Sie mich weiter zum Sicherheitspolizeigesetz ausführen. Lenken Sie doch nicht immer ab! Ich sage Ihnen: Die Grundrechte, die Freiheitsrechte wurden irgendwann im Jahre 1848 erstritten, 1862 und später in Österreich auch eingesetzt und als Abwehrrechte gegen den Staat geschaffen. (Abg. Neudeck: Was wollen Sie uns jetzt erzählen?)

Nun droht – man kann das auch von verschiedenen Kommentatoren lesen; und diese sind nicht verdächtig, sind nicht linksradikal – die reale Gefahr eines Überwachungsstaates, sodass man wirklich Angst haben muss. Das ist auch die Angst von vielen Bürgern und Bürgerinnen. (Abg. Haigermoser: Das müssen Sie dem Schachner-Blazizek sagen!)

Mir ist schon bewusst, sehr geehrte Damen und Herren, dass es immer ein Spannungsfeld zwischen Bürgerrechten einerseits und dem Bedürfnis nach innerer Stabilität, nach innerer Sicherheit andererseits gibt, es muss aber – und das ist ja immer ein beliebtes Wort – "verhältnismäßig" sein. Die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein. Und es ist doch das Kennzeichen eines Rechtsstaates, ob die entsprechenden Kontrollmaßnahmen möglich sind.

Herr Rabl hat in einem Kommentar im "Kurier" einmal geschrieben: Wenn massive Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte, in die verfassungsrechtlich garantierten Grund- und Freiheitsrechte gemacht werden, dann muss die größtmögliche Sicherheit gegen Missbrauch garantiert sein. – Und genau das haben Sie mit diesem Gesetz nicht entsprechend garantiert. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Sicherheitsbeauftragte verdient diesen Namen nicht, er ist ein zahnloser Tiger, Herr Abgeordneter Scheibner. (Heiterkeit des Bundesministers Scheibner. )  – Entschuldigung, Herr Minister Scheibner. Ich weiß nicht, wie genau Sie sich das Sicherheitspolizeigesetz beziehungsweise die dazugehörige Novelle angesehen haben, aber dass man jetzt wirklich im letzten Moment zum Beispiel noch Verschlechterungen in Bezug auf die Übermittlung von Daten in Form eines Abänderungsantrages durchgeführt hat, dass nämlich der betroffene Bürger nicht mehr davon unterrichtet werden muss, wenn sich der Verdacht nicht erhärtet, halte ich für ein Problem. Das wäre nicht nötig gewesen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Zeit läuft mir davon. Es gäbe in diesem Zusammenhang noch sehr viel zu sagen. Ich habe wirklich Schwierigkeiten damit, dass diese Kontrolle, wenn schon die erweiterte Gefahrenerforschung eingesetzt wird, nicht so ausgefallen ist, wie es nötig gewesen wäre.

Ich muss jetzt noch folgenden Entschließungsantrag einbringen, der schon von Herrn Abgeordneten Schlögl erwähnt wurde:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Schlögl und GenossInnen zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten (223 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (81 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird


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