Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert,
1. dem Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit vierteljährlich über den Einsatz des Instrumentes der erweiterten Gefahrenerforschung zu berichten,
2. dem Nationalrat bis 31. Dezember 2001 einen Erfahrungsbericht über dieses Instrument vorzulegen, der auch insbesondere detailliert die Kosten dieser Maßnahme darstellt. In diesem Erfahrungsbericht soll auch ein Kapitel aufgenommen werden, in welchem der Rechtsschutzbeauftragte aus seiner Sicht über die Erfahrungen berichtet sowie
3. dem Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit parallel zur jährlichen Debatte um den Bundesvoranschlag über den Stellenplan und die Haushaltsansätze der Staatspolizei detailliert zu berichten.
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Zum Abschluss möchte ich noch etwas zitieren, vielleicht macht es Sie nachdenklich. Herr Ludwig Adamovich, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, hat 1970 Folgendes gesagt:
Die wahre staatsrechtliche Struktur eines Gemeinwesens enthüllt sich in der Handhabung der Sicherheitspolizei. Hier wird deutlich, wie es mit den heute in nahezu allen Verfassungen anzutreffenden, wohltönenden Deklarationen von Freiheit des Einzelnen und Menschenwürde bestellt ist. Hier finden sich die letzten Schlupfwinkel jener Staatsauffassung, die man mit dem Namen "Polizeistaat" dem immer weiter an Boden gewinnenden rechtsstaatlichen Denken gegenübergestellt hat. – Zitatende.
Dem, sehr geehrte Damen und Herren, ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.24
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schlögl und GenossInnen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kostelka zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.25
Abgeordneter Dr. Peter Kostelka
(SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Wir beraten das Militärbefugnis- und das Sicherheitspolizeigesetz unter einem. Der Herr Bundesminister für Inneres ist nicht im Saal anwesend. Sie haben vorhin erklärt, dass er im Couloir eine politische Verhandlung, eine dringende, sachliche Verhandlung führt.Ich stelle fest: Der Herr Bundesminister für Inneres sitzt in der Cafeteria bei einem Glas Bier und geht offensichtlich nicht politischen Geschäften nach. Ich ersuche Sie dringend, dafür zu sorgen, dass der Innenminister an den Beratungen seines Gegenstandes teilnimmt, die Regierungsvorlage vertritt und nicht Bier trinkt. (Beifall bei der SPÖ.)
12.26
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Herr Klubobmann Kostelka! Der Herr Innenminister hat mich darum gebeten, dass Herr Minister Scheibner ihn vertreten darf (Abg. Dr. Kostelka: Das kann er nicht!), da er wegen des Besuches des iranischen Präsidenten – ich sage nur, worum mich der Innenminister gebeten hat; Sie lassen mich bitte ausreden! – bezüglich der