Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 94

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4. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 168/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung geändert wird (228 der Beilagen)

5. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 149/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Umweltanlagengesetz (229 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Sima. Ich erteile es ihr hiemit. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt lernen wir wieder etwas!)

14.06

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die vorgelegte Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist in meinen Augen eine beispiellose Demontage der Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

Mit dieser Novelle wird aus einem wirklich sinnvollen Instrument wie der Umweltverträglichkeitsprüfung eine zahnlose Angelegenheit, und das noch dazu unter dem Deckmantel der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die keine der Verschlechterungen, die Sie mit diesem Gesetz einführen, auch nur auf irgendeine Weise zwingend vorschreibt.

Durch dieses Gesetz werden in Zukunft drei Viertel aller Großprojekte, das heißt sämtliche gewerblichen Projekte und Industrieanlagen, in einem vereinfachten Schnellverfahren geprüft, einem Verfahren, Kollege Westenthaler, in dem Bürgerinitiativen keine Parteistellung mehr haben – was mich angesichts dessen, dass sich die Freiheitlichen ja immer besonders als Partei der Bürger profilieren wollten, sehr wundert (Abg. Mag. Schweitzer: Die Anrainer haben alle Rechte, das wissen Sie ganz genau!)  –, einem Verfahren, Kollege Schweitzer, das kein UVP-Gutachten mehr ... (Abg. Mag. Schweitzer: Sie verstehen es nicht!) Offensichtlich verstehen Sie es nicht, denn sonst könnten Sie diesem Gesetz nicht zustimmen – so sehe ich es.

In diesem Verfahren gibt es kein Umweltverträglichkeitsgutachten mehr, das heißt, dass das Kernstück einer jeden UVP in diesem Verfahren fehlt. Und in diesem Verfahren ist auch das Vorverfahren, das für die Bürgerinitiativen zur vorzeitigen Information besonders wichtig ist, abgeschafft.

Sie, meine Damen und Herren von der blau-schwarzen Regierung, haben dieses UVP-Gesetz nach Strich und Faden abgeräumt. Es ist nichts mehr davon übrig. (Beifall bei der SPÖ.)

Die besonders sensiblen Großprojekte wie Massentierhaltungen, Gentechnikanlagen, Asbestverarbeitungsanlagen, Erdölraffinerien, Tierkörperverwertungsanstalten und so weiter, alle diese Anlagen sollen nach Ihrem Willen künftig ohne Beteiligung von Bürgerinitiativen über die Bühne gehen. (Abg. Kopf: Aber nicht ohne Beteiligung der Bürger!)

Kollegen Schweitzer, der immer auf die Umweltanwaltschaft verwiesen hat, sei noch gesagt: Die Umweltanwaltschaft kann eine Bürgerpartei, kann Bürgerinitiativen nicht ersetzen. Wir haben das im Ausschuss-Hearing auch von der Wiener Umweltanwältin selbst gehört.


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