hohen Schwellenwerten totes Recht, denn die Umweltverträglichkeitsprüfung wird kaum noch Anwendung finden.
Überdies ist dieses Gesetz nicht EU-Richtlinien-konform. Sie haben bei der Umsetzung einige wichtige Dinge vergessen, zum Beispiel die Einfügung der Standortkriterien, die in der EU-Richtlinie explizit gefordert sind. Zu guter Letzt ist es wie so viele andere Gesetze, die Sie in letzter Zeit verabschieden, auch nicht verfassungskonform (Abg. Mag. Kogler – in Richtung des Abg. Ing. Westenthaler –: Stimmt das, Herr Kollege?), weil darin eine sehr wichtige Verfassungsgrundsatzbestimmung fehlt. Daher wird die SPÖ gegen dieses Gesetz eine Verfassungsklage einbringen. (Abg. Ing. Westenthaler: Gegen jedes Gesetz! Das brauchen Sie gar nicht mehr durchzusehen! – Abg. Dietachmayr: Dann machen Sie bessere Gesetze!)
Ihre Vorgangsweise hat ja System! Sie versuchen, unsere Verfassung wie Schweizer Käse zu durchlöchern, indem Sie bewusst und absichtlich permanent Bestimmungen einbringen, die Sie als einfachgesetzliche Regelungen tarnen, die aber in Wirklichkeit Verfassungsbestimmungen betreffen. Es ist doch klar, dass wir uns nicht gefallen lassen können, dass Sie unsere Verfassung komplett torpedieren. (Beifall bei der SPÖ und des Abg. Mag. Kogler. )
Über die Wandlungsfähigkeit der Freiheitlichen habe ich jetzt ohnehin schon einiges gesagt. Ich möchte an dieser Stelle einen Abänderungsantrag einbringen, für den wir bei einem Initiativantrag, den Ihr Kollege Schweitzer und andere von Ihrer Fraktion im vergangenen Jahr zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung eingebracht haben, einige Anleihen genommen haben. Darin gab es einige Kernstücke, die unseren jetzigen Forderungen frappant ähnlich sind, auf die Sie aber in den Verhandlungen mit der ÖVP offenbar vergessen haben. (Abg. Mag. Schweitzer: Das haben Sie ja als so schlecht empfunden!) – Ich war damals noch nicht im Hohen Haus, ich kann mich also nicht erinnern, dass ich das schlecht oder gut gefunden hätte, Herr Kollege! (Abg. Aumayr: Sie haben ihn ja abgelehnt!)
In Ihrem damaligen Antrag gab es zum Beispiel ein UVP-Gutachten – und nicht nur eine UVP-Erklärung! –, es gab auch kein vereinfachtes Verfahren. Sie konnten sich aber offenbar in den Verhandlungen mit der ÖVP bedauerlicherweise nicht durchsetzen.
Der Antrag lautet:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Otmar Brix und Genossen betreffend den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 168/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung geändert wird (228 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 168/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung geändert wird (228 der Beilagen), wird wie folgt geändert:
Der Nationalrat hat in zweiter Lesung beschlossen:
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 168/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung geändert wird (228 der Beilagen), wird wie folgt geändert:
1. Im § 3 Abs. 1 entfallen die letzten beiden Sätze.
2. Im § 3a Abs. 3 entfällt jeweils die Wortfolge "2 oder".