Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 101

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Noch einmal: Ein Parteirecht eines Nachbarn ist etwas ganz anderes als Parteirechte einer Bürgerinitiative. Da können übergeordnete Interessen releviert werden. Ich verstehe nicht, warum man das nicht verstehen kann, das ist doch ganz einfach. Bei der Bauordnung geht es um die Baumaterie, beim Naturschutzgesetz geht es um den Naturschutz. Die Bürgerinitiative kann naturschutzrelevante Fragen relevieren, kann Klimaschutz relevieren, kann alles relevieren. Jetzt kann sie nichts mehr relevieren, weil es sie nicht mehr gibt. (Beifall bei den Grünen.)

Der Schutz des Wassers, die Entnahme von Wasser ist etwas, was sich die schwarz-blaue Regierung auf das rot-weiß-rote Fähnchen geschrieben hat. Aber auch die Schwellenwerte in diesem Bereich sind aberwitzig! Ich habe es im Ausschuss schon erläutert, und ich habe kein Argument gehört, warum man die Schwellenwerte so hoch ansetzt, warum erst ab 180 000 Menschen. Eine Wasserversorgung, die 180 000 Menschen versorgen kann, ist erst ab diesem Wert UVP-pflichtig. Das wäre ein Viertel des Marchfeldes, wir alle haben die Zahlen gehört. Wir haben auch den Experten gehört, der gemeint hat, der Schwellenwert von 90 Prozent bei der Grundwasserneubildung sei ebenfalls ökologisch in keiner Weise zu vertreten. Das heißt, 90 Prozent von dem, was sich neu bildet, können entnommen werden. Das ist ökologischer Wahnsinn! Alle Experten sagen: maximal 20 bis 30 Prozent.

Chemiebetriebe – das ist von Frau Kollegin Sima vorhin schon angesprochen worden –, Anlagen, die es bei uns in Österreich gar nicht gibt und gar nicht geben wird, sind UVP-pflichtig. Was hat denn all das für einen Sinn? Stellen Sie sich bitte hin, auch Sie, Herr Umweltminister, und sagen Sie: Das ist uns alles Wurscht. Wir wollen einfache Verfahren für die Industrie in Österreich haben. Umweltschutz und Bürgerbeteiligung sind Ihnen Wurscht. Sie brauchen es nicht noch einmal zu leugnen, dass mit diesem Gesetz eine dramatische Schieflage entsteht, denn Sie können es auch nicht mehr argumentieren.

Auf den Bereich alpine Regionen, auf den Schutz unserer mittlerweile schon schwer ausgebeuteten Gletscherschigebiete wird Kollegin Lichtenberger noch eingehen.

Ich möchte noch kurz einen besonderen Punkt herausgreifen: Es handelt sich um einen Bescheid des Landwirtschaftsministeriums betreffend das Wasserrecht, der verfassungsrechtlich sehr bedenklich ist und vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wurde. Dabei geht es um einen ganz langen Umweltkonflikt, nämlich um die Ennsnahe Trasse. Auch um solche Anlagen, um solche Verkehrsanlagen geht es.

Die Umweltbewegung, die Naturschützer kämpfen dort um das letzte Vorkommen des Wachtelkönigs. Das sollte eigentlich auch Ihr Interesse sein, Herr Umweltminister, und nicht nur das unsere. Dieser Bescheid ist aufgehoben worden, weil er mit dem Wasserrecht nicht vereinbar ist. In dieses Gesetz kommt jetzt eine "Lex Ennstal", eine echte "Lex Ennstal", damit man die Begleitflächen in diesem Bereich enteignen kann, damit man eine Straße, die mit dem österreichischen Wasserrecht nicht vereinbar ist, durchdrücken kann. Das ist Missbrauch. Da es kein Begutachtungsverfahren gegeben hat, war auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes nicht eingeschaltet.

Es hat diesen Versuch schon zweimal gegeben: einmal beim Bundesstraßengesetz und einmal beim Wasserrechtsgesetz. Jedes Mal waren schwere verfassungsrechtliche Bedenken ausschlaggebend dafür, dass das zurückgezogen worden ist. Und jetzt tun Sie es doch. Jetzt machen Sie es ganz unbeaufsichtigt und ganz frech. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte, in das Eigentumsrecht! In Zukunft möchten Sie aus solchen Titeln heraus enteignen, nur damit Sie eine einzige Straße, bei der sich der Naturschutz in Österreich einmal durchgesetzt hat, durchdrücken können.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch folgenden Antrag einbringen:


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