Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 105

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Es sind auch wichtige Entscheidungen während der Ausschussberatung und mit dem Abänderungsantrag gefallen. Ich denke etwa, dass die Kumulierungsregelung ein echter Fortschritt aus Sicht der Umwelt ist. Ich denke, dass wir auch in der Frage der Massentierhaltung mit dem Abänderungsantrag einen vernünftigen Schritt gesetzt haben.

Meine Damen und Herren! Ich möchte anhand eines Beispiels zeigen, dass wir die Fakten dem Gesagten auch deshalb entgegensetzen müssen, um eine Beurteilung zu machen. Frau Abgeordnete! Der von Ihnen zitierte § 24h Abs. 6 sieht tatsächlich Enteignungen vor, und zwar dann, wenn sich das im Rahmen des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens als notwendig im Sinne der Umweltverträglichkeit herausstellt. Daher verstehe ich nicht, was hier kritisiert wird. Wenn in einem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren gesagt wird, man braucht, um Umweltverträglichkeit herbeizuführen, bestimmte Grundflächen, dann verstehe ich nicht, was daran kritisierenswert ist, wenn das dem Enteignungstatbestand unterzogen wird. Das ist ein Fortschritt, der mit diesem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz auch in diesem Zusammenhang gegeben ist.

Meine Damen und Herren! Ich bitte daher, bei der Diskussion zu diesem zugegeben sehr komplexen Thema nicht die Emotion, sondern die Fakten sprechen zu lassen. Ich kann guten Gewissens sagen, Frau Abgeordnete, weil Sie mich das als Umweltminister gefragt haben, dass wir mit diesem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz zwei sinnvolle Ziele erreichen, indem wir die Standards in Österreich halten, das Anwendungsgebiet sogar ausweiten und die notwendige Verfahrensflexibilität im Interesse der Betroffenen sichern. Das ist ein gutes Gesetz! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brix. – Bitte. (Abg. Kopf: Unterstehe dich und behaupte, der Minister hat nicht Recht!)

14.48

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ): Herr Präsident! Herr Umweltminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mit diesem UVP-Gesetz schafft die Koalitionseinheitspartei Blau-Schwarz ein Bürgerbeteiligungsgesetz ohne Beteiligung der Bürger. (Abg. Aumayr: Sind die Anrainer keine Bürger?)

Frau Abgeordnete Aumayr! Die Anrainer sind selbstverständlich Bürger, nur frage ich mich: Wo hören die Anrainer auf, und wo fangen andere Bürger an, die auch von diesem Verfahren eventuell betroffen sind? – Sie wollen – Sie brauchen es nur nachzulesen – ein Bürgerbeteiligungsgesetz ohne Bürger. Ihnen ist der Bürger zuwider, Sie wollen drüberfahren! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Bürgerinitiativen haben im vereinfachten Verfahren keine Parteienstellung mehr. Die Parteienstellung eines Umweltanwaltes ist noch lange nicht mit einer Parteienstellung eines beteiligten Bürgers zu vergleichen, weil der Anwalt nur zu der Zeit des Verfahrens anwesend ist, aber nicht immer dort lebt, so wie die Bürger dies tun. (Abg. Aumayr: Die Anrainer leben aber schon dort!)

Sie brauchen die Bürger nicht, genauso wie Sie sie nicht brauchen bei Ihren Grauslichkeiten gegen die Arbeiter, gegen die Angestellten, gegen die Lehrer, gegen die Eisenbahner, gegen die Pensionisten, gegen alle Teile unserer Bevölkerung (Beifall bei der SPÖ – Abg. Aumayr: Für die Großgrundbesitzer! Für die Hausherren!), und genauso brauchen Sie sie auch nicht bei der Umwelt. Sie brauchen die Bürger nur dann, wenn es um No-na-Fragen geht wie bei Ihrem Sanktionsthema, denn da ist es wichtig, denn das Sanktionsthema ist das, an das Sie sich klammern können, damit Sie von allen anderen Grauslichkeiten ablenken. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Böhacker: Umverteilung nicht vergessen! – Abg. Schwemlein: Eine politische Liane!)

Meine Damen und Herren! Wenn heute meine Vorredner von der Koalitionseinheitspartei davon gesprochen haben, dass es auch ein vereinfachtes Verfahren gibt und dass das ein Fortschritt ist, dann unterstreiche ich das. Auch wir wollten ein vereinfachtes Verfahren. Aber warum


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