Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 117

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Verantwortung tragen. (Abg. Schwemlein: Wo ist Ihr Gerechtigkeitsempfinden? Lassen Sie einmal den Ausschuss arbeiten!)

Und ich sage Ihnen noch etwas. Wenn Sie noch einen Funken an Verantwortungsbewusstsein bei diesem Skandal im Burgenland haben – auch Herr Abgeordneter Edlinger, auch die burgenländischen Abgeordneten und auch Herr Gusenbauer –, dann würden Sie den Weg frei machen für Neuwahlen, damit die Bürger, die Sie jetzt in Haftung nehmen, das letzte Wort haben. Machen Sie den Weg frei für Neuwahlen! Ich garantiere Ihnen – das ist Ihnen natürlich unangenehm, und deswegen wollen Sie diese Neuwahlen nicht –, dann werden Sie im Herbst, wenn es zu Neuwahlen kommt, eine entsprechende Antwort der Burgenländerinnen und Burgenländer bekommen. Dazu kann ich Ihnen heute schon alles Gute und ein schönes Wetter wünschen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage erhält der Herr Bundesminister das Wort. Seine Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundesminister.

15.21

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich gehe davon aus, dass uns allen das Vertrauen in die österreichische Wirtschaftspolitik und Finanzpolitik ein großes Anliegen ist. Wenn man ein solches Vertrauen haben will, gehört natürlich eine stabile und solide Bankenszene untrennbar dazu.

Krisen einzelner Banken in Österreich dürfen wir uns, ja können wir uns nicht leisten, wenn uns die Wirtschaftspolitik, die Finanzpolitik national und international wichtig ist. Auch im Interesse des Anlegerschutzes sollten wir eine Verunsicherung durch Bankenkrisen, wie es sie zweifelsohne im Burgenland gibt, nicht erlauben, und wir sollten alles tun, um die Stabilität und die Sicherheit der österreichischen Bankenlandschaft gewährleisten zu können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich darf Ihnen nun, um diesen Fall der Bank Burgenland aus unserer Sicht ein bisschen nachvollziehbarer und verständlicher zu machen, die Genesis aus der Sicht der Bankenaufsicht vor Augen führen.

Es hat im Rahmen des Prüfungsprogramms 1999 besonders wegen des hohen Wertberichtigungsbedarfs der vergangenen Jahre von unserer Seite den Auftrag an die Oesterreichische Nationalbank gegeben, eine Vor-Ort-Prüfung der Eisenstädter Bank und Hypo-Bank Burgenland AG, wie sie konkret heißt, kurz genannt Bank Burgenland, vorzunehmen. Das ist am 2. Juni 1999 geschehen.

Am 4. Oktober fand das erste Mal eine Expertensitzung statt, in der sehr klar zum Ausdruck gekommen ist, dass es Verletzungen der §§ 22, 27, 74, 75 des Bankwesengesetzes gibt. Dabei geht es vor allem um Mängel im Bereich des Risikomanagements und der Gesamtbanksteuerung. Außerdem wurde der Wertberichtigungsbedarf für dieses Geschäftsjahr 1999 bereits als sehr erheblich eingeschätzt.

Es ist dann am 20. Dezember 1999 offiziell der Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank eingelangt. Es wurden von den Mitarbeitern meines Ressorts drei Problemkreise konkret analysiert.

Erster Punkt: Welche Gefahr besteht für die Erfüllung der Verpflichtungen der Bank Burgenland gegenüber ihren Gläubigern? Zweiter Punkt: Wie schaut es aus mit der Einhaltung ordnungspolitischer Vorschriften des Bankwesengesetzes, insbesondere was die Sorgfaltspflicht der Geschäftsführung betrifft? Und dritter Punkt: Ist auch eine strafrechtliche Würdigung der Feststellungen des Prüfberichts, ist eine strafrechtliche Verantwortung gegeben?


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