Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 118

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Am 12. Jänner 2000 ist dieser Prüfbericht der Nationalbank auch in schriftlicher Form eingelangt. Es hat am 12. Jänner gleichzeitig von unserer Seite an die Bank Burgenland den Auftrag gegeben, dem Aufsichtsrat der Bank diesen Prüfbericht umgehend zur Verfügung zu stellen.

Am 16. Jänner fand vor dem Hintergrund dieses Prüfberichts der Nationalbank eine Besprechung mit dem Präsidium des Aufsichtsrates der Bank Burgenland statt, mit dem Ergebnis, dass die für den 18. Jänner 2000 anberaumte Entscheidung über die Wiederbestellung des Vorstandes auf März verschoben werden sollte.

Am 7. März hat es auf Initiative unseres Ressorts bei Landeshauptmann Stix ein Gespräch gegeben, an dem auch ein Vertreter der Bank Austria, die als 40-Prozent-Eigentümer auch im Aufsichtsrat der Bank Burgenland sitzt, teilgenommen hat. Gegenstand dieses Gesprächs war die weitere Vorgangsweise bei der Vorstandsbestellung, und zwar vor allem deshalb, weil man den Eindruck hatte, dass daran gedacht ist, Herrn Generaldirektor Gassner wieder auf fünf Jahre zu bestellen. Eine solche Mandatsverlängerung auf fünf Jahre für Herrn Generaldirektor Gassner erschien auf Grund der Versäumnisse und der Defizite, klar aufgedeckt im Bericht der Nationalbank, aufsichtsrechtlich nicht vertretbar.

Am 10. März 2000 wurden in der vom Bankprüfer eingeholten Stellungnahme zum Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank einzelne Kritikpunkte der Oesterreichischen Nationalbank geteilt, nicht jedoch die Ausführungen zur Höhe des Wertberichtigungsbedarfs. Das heißt, noch im März haben die Bankprüfer diese Stellungnahme der Nationalbank nicht geteilt.

Am 22. März hat es wieder eine Besprechung mit Landeshauptmann Stix, wieder unter Beiziehung der Bank Austria, gegeben. Erneut wurde dort die Position des Finanzministeriums vorgetragen, nachdem in der Aufsichtsratssitzung am 21. März, also einen Tag davor, eine Verlängerung des Vorstandsmandats von Generaldirektor Gassner wieder um fünf Jahre diskutiert wurde, und zwar mit einer Vereinbarung, in der Gassner erklären hätte sollen, sein Mandat bereits nach einem Jahr zurückzulegen, was rechtlich nicht einforderbar gewesen wäre.

Das heißt, auch diese Lösung ist unserem Ressort nicht vertretbar erschienen. Daher ist es dann in der Aufsichtsratssitzung am 29. März 2000 dazu gekommen, dass der Vertrag von Generaldirektor Gassner einstimmig bis zur nächsten Hauptversammlung, also um rund ein Jahr, verlängert wurde und zwei weitere Vorstände, Oswald Koller und Mag. Stagl, zusätzlich in den Vorstand berufen wurden.

Ich darf zur Klarstellung darauf hinweisen, dass die Bankenaufsicht keine Möglichkeit hat, Vorstandsbestellungen zu verhindern oder ein bereits bestelltes Vorstandsmitglied direkt abzuberufen. Man kann ein Verfahren zur Abberufung eines solchen Geschäftsführers nur einleiten, wenn man davon überzeugt ist, dass der Betreffende unqualifiziert ist, also kein Geschäftsführer ist, der in der Lage ist, diese wesentliche Funktion auch auszuüben.

Es hat am 3. Mai von Seiten unseres Hauses die bescheidmäßige Feststellung der Gesetzesverletzungen gegeben, vor allem betreffend mangelhaftes Risikomanagement, unzureichende Erfassung der Kredite, Nichteinhaltung der Großveranlagungsbestimmungen. Es wurde der Auftrag erteilt, gemäß § 70 Abs. 4 Bankwesengesetz den gesetzeskonformen Zustand umgehend wiederherzustellen und über die Behebung dieser Mängel quartalsweise zu berichten.

Am 12. Mai hat es, von der Finanzprokuratur festgestellt, noch keinen hinreichend konkret substantiierten Tatverdacht gegeben, der eine Anzeigeverpflichtung an die Staatsanwaltschaft nach § 84 StPO gerechtfertigt hätte.

Am 2. Juni ist dann erstmals die Anzeige des Bankprüfers gemäß § 63 Abs. 3 Bankwesengesetz eingelangt, dass die wirtschaftliche Lage zweier wesentlicher Kreditnehmer mangels geprüfter Jahresabschlüsse beziehungsweise wegen gefälschter Bestätigungsvermerke in den Bilanzen von Großkreditnehmern nicht einschätzbar ist und sich die Bilanzerstellung daher verzögern wird. Die Bankenaufsicht hat daher am 2. Juni umgehend zwei Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt.


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