Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 158

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nur um einige kleine Änderungen, aber Sie wollen jetzt in einem Tag ein Gesetz durchziehen, ohne dass vorher darüber mit einem Ministerium oder sonst jemandem gesprochen wurde. Selbst Experten – sehen sich die APA-Meldungen an! – warnen vor überstürzten Schnellschüssen, vor Schüssen aus der Hüfte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Gusenbauer: Aber bei der Pensionsreform haben Sie nicht beachtet, dass sie verfassungswidrig ist! Was sagen die Experten bei der Pensionsreform?)

Dieses Thema ist zu sensibel, um es in einer Ruck-zuck-Aktion, wie Sie es wollen, durchzuziehen. Es ist wirklich besser, mit großer Genauigkeit und Zielstrebigkeit darüber zu diskutieren. Doch inhaltlich dürften die Probleme nicht allzu groß sein.

Sie haben, Herr Kostelka, zum einem in Ihrem Entschließungsantrag sehr viele Vorschläge zum Beispiel des Wiener ÖVP-Stadtrates Franz Karl übernommen, zum anderen liegen unsere Meinungen betreffend die Bereiche, wo es um die Ausbildung geht – bis hin zu einer Art Hundeführerschein – oder wo es um das Haltungsverbot potentiell gefährlicher Hunde durch ungeeignete oder mangelhaft ausgebildete Personen geht oder wo es um Importbestimmungen geht oder wo es um die EU-Ebene geht – in dieser Aufzählung könnte man noch lange fortfahren – nicht weit auseinander.

Faktum ist, meine Damen und Herren: Die Tierschutzagenden liegen in Österreich im Zuständigkeitsbereich der Länder. (Abg. Dr. Kostelka: Es geht doch nicht um Tierschutz, es geht um Menschenschutz!) Die Artikel-15a-Vereinbarung regelt dies ganz klar. Und diese Artikel-15a-Vereinbarung enthält sehr viele Möglichkeiten für die Bundesländer, bis hin zur Verhängung eines Verbots der einseitigen Zuchtauswahl. Das ist jetzt bereits möglich.

Woran scheitert es? – Daran, dass es noch nicht alle Bundesländer umgesetzt haben! Salzburg fehlt noch mit dem Beschluss zur Artikel-15a-Vereinbarung. Alle anderen Bundesländer haben es gemacht, nur Salzburg ist säumig. Warum ist Salzburg säumig? – Weil die SPÖ in Salzburg gegen dieses Gesetz, gegen diese Artikel-15a-Vereinbarung ist. (Abg. Dr. Kostelka: Weil die SPÖ und die Freiheitlichen dagegen sind, und ihr wisst, warum!) Vielleicht kann Herr Kollege Schwemlein – er steht gerade dort hinten; er hat in den nächsten Wochen nicht nur im Parlament Ferien, sondern, wie ich glaube, auch in seinem Zivilberuf – die nächsten zwei Monate dazu nützen, seine Kollegen in Salzburg zu überzeugen und dazu zu bringen, dass diese Artikel-15a-Vereinbarung endlich beschlossen wird. Das wäre eine ordentliche Aufgabe für einen Oberlehrer. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich könnte jetzt die ganze Liste der Beschlüsse der einzelnen Bundesländer anführen, aber das will ich mir aus Zeitgründen ersparen. Ich will nur so viel sagen: Die wichtigste Rolle im Kampf gegen gefährliche Hunde haben eigentlich die Hundehalter. Ich glaube, dass es grundsätzlich keine gefährlichen oder bösen Hunde gibt, sondern dass es nur den einen oder anderen durchaus gefährlichen Hundehalter gibt. Uns geht es darum, bestehende Gesetze entsprechend zu exekutieren.

Gestatten Sie mir einen Vergleich: Nicht unbedingt Schnellschüsse und das Schaffen neuer Gesetze sind der richtige Weg, sondern die bestehenden Gesetze müssen entsprechend exekutiert werden. Denken wir an den Beschluss der Senkung des Alkoholgrenzwertes im Blut von 0,8 auf 0,5 Promille aus dem Jahre 1998! Auf Grund der Kontrolle haben die Leute entsprechend reagiert. Ich glaube, dass es in diesem Fall genauso ist. Auf dieses Ziel müssen wir hinsteuern. Es kann doch nicht so schwierig sein, Beißkorb und Leine zu verwenden.

In diesem Sinne ist es, glaube ich, wichtig, dass wir diese Materie intensiv diskutieren. Wir haben 70 Tage Zeit. Nützen wir sie – und beschließen wir gemeinsam diese Fristsetzung! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.07

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Letzte dazu hat sich Frau Abgeordnete Dr. Petrovic zu Wort gemeldet. – Bitte.


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