Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 163

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Raum ab, wo die Chance nicht genutzt wurde, eine vernünftige und klare Regelung für alpine Räume zu erreichen, die der Sensibilität dieser alpinen Umwelt hinreichend Rechnung trägt.

Wir haben einen umfassenden Entschließungsantrag eingebracht, der ein einheitliches Umweltanlagenrecht zum Ziel hatte. Hätte ich noch etwas mehr Redezeit, so könnte ich darauf noch eingehen.

Die Abgeordneten Kopf und Genossen haben ebenfalls einen Antrag in diese Richtung eingebracht, der auf den ersten Blick gut ausschaut. Im Detail jedoch und wenn man sich die Debatte, die Redebeiträge und das, was hier aufgezählt worden ist, genau anschaut und anhört, dann ist er das Papier nicht wert, auf dem er steht, denn es geht hier rein um Verfahrenskonzentration, um das Ausräumen der Bürgerrechte und um einen Wildwuchs im Bereich des Anlagenbaus, der zu schweren Schäden für Natur und Umwelt führen und Konflikte mit Anrainern geradezu provozieren wird.

Ich verstehe eines nicht: Herr Minister Molterer hat sich für die Alpenkonvention eingesetzt, hat also seine Bereitschaft, den alpinen Raum zu schützen, durchaus signalisiert. Dass er diesen Schutz, wenn es um unsere eigenen Anlagen geht, jedoch nicht in die Praxis umsetzen will, macht mich sehr nachdenklich, aber auch sehr traurig. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.27

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gahr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.27

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Durch das neue UVP-Gesetz erreichen wir im Wesentlichen drei Ziele und nicht, wie meine Vorgänger behaupten, eine Verfahrensflut. Es gibt nun erstens einen erweiterten Anwendungsbereich, und das muss ja wohl im Sinne der Umwelt so sein.

Es wird zweitens die Effizienz verbessert, eine raschere Abwicklung der Verfahren ermöglicht, und drittens setzen wir eine EU-Richtlinie um, bei der wir bereits in Verzug sind.

In der Praxis zeigt die UVP-Prüfung, dass es bisher Schwächen gegeben hat. Es hat hinsichtlich der Verfahrensdauer mangelnde Akzeptanz gegeben, es hat viel zu viele Experten und Gutachten gebraucht. Man behauptet hin und wieder, das war ein so genanntes Gutachterbeschäftigungsgesetz. Es hat natürlich auch viele Unzufriedene gegeben, seien es Behörden oder Firmen.

Der tatsächliche Beweis dafür, dass dieses UVP-Gesetz reformiert gehört, ist, dass es sehr wenige Verfahren gegeben hat und von diesen Verfahren nur sehr wenige bis zum Schluss auch rechtskräftig durchgesetzt wurden.

Mit dem neuen UVP-Gesetz bekommen wir flexible Übergangsregelungen. Es ist möglich, die derzeit bestehenden Verfahren nach dem alten UVP-Gesetz durchzuführen oder sie in das neue UVP-Gesetz überzuleiten. Die Standards werden erhalten und vereinheitlicht. Es besteht aber auch eine Hilfe für Entscheidungen vor Ort. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur anmerken, dass heutzutage, wenn dieses UVP-Gesetz einen Bürgermeister in einer Gemeinde betrifft, dieser ein flexibles Verfahren braucht. Er muss aber auch damit arbeiten können.

Es ist den Behörden zumutbar, dass man bei der standardisierten UVP in neun Monaten und beim vereinfachten Verfahren in sechs Monaten dieses Verfahren abwickelt. Ich zweifle hier nicht wie einige der Vorredner die Objektivität der Behörden an, sondern ich vertraue auf die Objektivität der Behörden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Was mich wundert, ist, dass immer behauptet wird, es werden hier Einschnitte gemacht. Im Gegenteil! Die Parteistellung wird erweitert, sei es bei den Standortgemeinden, den Nachbarge


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