Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 164

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meinden, der Umweltanwaltschaft oder den Bürgerinitiativen. Wir brauchen weniger Gutachten. Wir können mit endgültigen Bewertungen zu einem ordentlichen Verfahren kommen.

Klar ist, die UVP dient der Entscheidungsfindung. Entschieden wird immer nach dem Materiengesetz; kein Gesetz, ob Bundes- oder Landesgesetz, wird außer Kraft gesetzt.

Zum Schluss möchte ich sagen: Es wird hier nichts durchgedrückt. Es wurde alles gut und bestens überlegt. Es ist nicht drübergefahren worden, es gibt auch keine Demontage, aber mit der Taktik, die die Opposition betreibt, werden die Leute, so glaube ich, verunsichert. Es wird Panik gemacht, es wird ein Verhinderungsinstrument gesucht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich habe heute von Ihrer Seite (in Richtung SPÖ) gehört: Macht ersetzt Geist. – Dazu sage ich Ihnen Folgendes: Sie haben die Machtverluste nicht verkraftet. Wir haben mit Geist ein neues UVP-Gesetz gestaltet und werden dieses auch umsetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.30

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.30

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, ich gerate jetzt nicht wieder in den Verdacht des Klassenkampfes, wenn ich sage, bei diesem Gesetz, das wir heute beschließen, beschließen wir eben zwei Klassen der Umweltverträglichkeit: erstens die Umweltverträglichkeit, die für die großen Brocken zuständig ist – ich bin neugierig, wann es da die Ersten geben wird – und zweitens das vereinfachte Verfahren, das in etwa 75 Prozent der Verfahren – sagt man – beinhaltet. Darin sind all jene Projekte enthalten, die von der gewerblichen Wirtschaft, von der Industrie und von der Massentierhaltung kommen.

Apropos Massentierhaltung. Herr Bundesminister! Ich denke, die Bestimmungen, die wir hiezu finden, zeigen sehr deutlich, dass da der Landwirtschaftsminister deutlich über den Umweltminister gesiegt hat. Ich könnte auch den Beweis dafür antreten, wenn Sie einmal nach Schwertberg kommen und dann mit mir in ein Dorf fahren, wo das jetzt schon der Fall ist.

Das, was mich ganz besonders daran stört, ist diese eigenartige Geheimhaltung, diese Geheimniskrämerei. Bei diesen vereinfachten Verfahren gibt es keine Umweltverträglichkeits-Gesamtgutachten mehr. Die Behörde beurteilt gemeinsam, da gibt es keine Mindesterfordernisse, nach denen beurteilt werden muss, und diese gemeinsame Beurteilung muss nicht öffentlich aufgelegt werden. Das wird also eher geheim gehalten.

Diese Geheimniskrämerei geht weiter, wenn es um die Abschaffung der Parteistellung der Bürgerinitiativen geht. Man glaubt, damit die Verfahren zu beschleunigen. Ich glaube das nicht, und es gibt genügend Beweise dafür, dass es dann zu Einzeleinwendungen, zu Einzelberufungen kommen wird und das Ganze sicher eher länger dauern wird – ganz zu schweigen von dem Mehraufwand, der dadurch entsteht.

Wo bleibt bei dieser Frage übrigens die von den Regierungsparteien immer wieder besungene Bürgernähe oder das Erwähnen des mündigen Bürgers? Wo bleibt gar das Eintreten für die "Kleinen", für den "kleinen" Mann und für die "kleine" Frau? – Wenn es um vermeintliche Vorteile für wirtschaftliche Interessen geht, dann sind das nur noch Worthülsen, dann braucht man den mündigen Bürger nicht mehr. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Eine weitere Konsequenz des in diesem Gesetz grundlegenden Denkens ist die Abschaffung der zwingenden Vorverfahren. Zu behaupten diese Abschaffung würde das Verfahren beschleunigen, ist absolut praxisfern. Mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu reden, mit den Gemeinden rechtzeitig und im Vorfeld Kontakt aufzunehmen, kann sehr viel zur Konfliktvermeidung beitragen und fördert vor allem das gegenseitige Vertrauen, das


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