Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 165

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bei oft doch kritischen Projekten ganz notwendig ist, und damit auch die Durchsetzbarkeit solcher Projekte.

Sehr oft können im Vorfeld noch Anregungen, ja sogar Verbesserungen durch die intensive Diskussion mit den Betroffenen mit hineingenommen werden. Aus meiner Erfahrung – aus der Gemeinde berichtend, aus der ich komme – scheitert es oft daran, dass nicht rechtzeitig an diese Probleme herangegangen wird. Wenn jetzt ein Vorverfahren überhaupt nicht mehr verlangt wird, dann ist diese Rechtzeitigkeit sicher nicht mehr gegeben.

Ich habe ab und zu das Gefühl, dass Unternehmen ihre Investitionsplanungen tätigen und glauben, wenn das abgeschlossen ist, sei das damit schon erledigt, ohne den Behördenlauf auch nur irgendwie in den zeitlichen Ablauf einzukalkulieren. Meistens sollte mit dem Ansuchen auch schon die Genehmigung vorliegen, dann wird es hektisch, dann kommt es zu Druck auf die Gemeinden, zu Druck auf die Nachbarn – und damit ist der Konflikt perfekt. Dieses Gesetz fördert meiner Meinung nach diese Situation.

Ein weiterer Punkt wäre die Aufsplittung in Detail- und in Grundsatzverfahren, die ein Projektwerber verlangen kann. Wenn das Grundsatzverfahren einmal positiv ist – ohne Sachverhaltsermittlungen –, dann wird es schwierig sein, im Detailverfahren noch etwas abzuändern, beziehungsweise muss die nachfolgende Detailverhandlung nicht einmal mehr mündlich vor sich gehen. Das ist auch wieder solch eine Geheimniskrämerei, denn all jene, die Parteistellung haben, müssen sich dann selbst um das Ganze kümmern. Sie haben nicht mehr die Möglichkeit, sich vor Ort in einer mündlichen Verhandlung zu informieren. Das provoziert geradezu, so meine ich, Berufungen.

Abschließend darf ich sagen, dass sich dieser Begriff "Zwei-Klassen-UVP" nicht nur auf die Verfahren bezieht. Er bezieht sich auch auf die Beteiligten. Da gibt es einerseits die Klasse derer, für die möglichst einfach und ohne viel Aufhebens alles erledigt wird, nämlich die Projektwerber. Andererseits gibt es die Klasse der Betroffenen, die man möglichst uninformiert lässt und vom Verfahren ausschließen möchte.

Da halten wir es schon eher mit der Aussage der Wiener Umweltanwältin, die meinte: Nicht überall, wo "UVP" draufsteht, ist auch UVP drin! – Deswegen lehnen wir den Antrag zu Punkt 4 der Tagesordnung ab. (Beifall bei der SPÖ.)

18.36

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Fallent. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.37

Abgeordneter Ing. Gerhard Fallent (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Schwemlein, Sie haben in Ihrem Zwischenruf im Zuge der UVP-Debatte eines völlig richtig erkannt: Sie haben gesagt, es sei schlimm, wenn die Macht den Geist ersetzt. – Denken Sie einmal nach: Vielleicht ist das der Grund dafür, dass Sie nach 30 Jahren an der Macht nicht mehr regieren! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Auch die heutige Dringliche Anfrage hat diesen Zwischenruf bestätigt, das möchte ich Ihnen ebenfalls sagen.

Aber nun zurück zur UVP-Novelle. Mit dieser Gesetzesvorlage wurde ein wichtiger und richtiger Schritt zu Verfahrensökonomie, Verfahrenskonzentration und EU-Konformität gesetzt. Es werden in Zukunft Verfahren in genau definierten Bereichen kostengünstiger, einfacher und schneller abgewickelt werden. Diese Gesetzesvorlage wurde in mehreren Arbeitssitzungen unter Beiziehung von Experten und unter Abwägung der Interessen des Umweltschutzes, der Wirtschaft und der betroffenen Bürger ausgearbeitet. Es galt dabei, ein UVP-Gesetz mit zwei Verfahrenstypen zu schaffen, die Qualität der Verfahren zu erhalten, der Aufsplittung von Projekten zum Umgehen von UVP-Verfahren durch eine räumliche und zeitliche Betrachtung entgegenzuwirken, eine Ausweitung der Verfahrenskategorien von 50 auf 88 vorzunehmen und die Schwellenwerte niedrig zu halten, um Umweltstandards einhalten zu können.


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