Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 170

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

18.57

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Anwesende! Verehrte Kollegen von den Freiheitlichen, Sie brauchen sich um meine emotionale Verfassung wirklich keine Sorgen zu machen, ich würde mir eher Sorgen machen um die Verfassung der Republik. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass Sie vor einem Jahr ganz massiven Widerstand gegen einen ziemlich gleich lautenden Gesetzentwurf geleistet haben.

Es hat sehr, sehr viele Diskussionen gegeben. Es war die Rede davon, dass Bürger, Bürgerinnen einbezogen waren, dass alle Gruppen mitreden konnten. Es hat eine große Veranstaltung gegeben – Genehmigung braucht Zustimmung! – mit Experten aus Österreich, mit Experten von der Europäischen Kommission, aus dem In- und Ausland. – Kein einziger ÖVP-Politiker war dabei, kein einziger! Die Vertreter von der FPÖ, die dabei waren, haben mit absolutem Nichtwissen geglänzt.

Ich muss meinen Vorwurf noch einmal in aller Deutlichkeit wiederholen: Es ist Ihnen nicht bewusst, was in diesem Gesetz steht! Sie können grundlegende, einfache Dinge in der Rechtssprache nicht voneinander unterscheiden! Frau Aumayr, bitte lassen Sie sich einmal erklären, was der Unterschied zwischen einer Parteistellung im Baurecht, in einer Bürgerinitiative oder im UVP-Gesetz ist! Das sind wesentliche Dinge, um die Tragweite der Demontage, die hier geschieht, überhaupt zu erfassen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich glaube nicht, dass man wegleugnen kann, dass auf europäischer Ebene die Diskussion in eine ganz andere Richtung geht, nämlich aus einem ganz bestimmten Grund: Vollzugsdefizit ist das größte Problem im europäischen Umweltschutz; dass einzelne Länder ihre Normen nicht einhalten, nur fragwürdig einhalten oder nur teilweise einhalten, dass nicht genug kontrolliert wird. Deshalb setzt die Europäische Union – man höre und staune! – auf die BürgerInnen als Kontrollinstanzen.

Wir haben eine Konvention unterzeichnet, die wir bis jetzt noch nicht ratifiziert haben – obwohl das Versprechen vorliegt, dass sie ratifiziert wird –, die genau diese Punkte, die Sie jetzt abgeräumt haben, beinhaltet. In den nächsten zwei, drei, vier Jahren maximal muss das wieder rückgängig gemacht werden. Ich halte es wirklich für völlig verfehlt, zumal die Diskussion auf europäischer Ebene in eine ganz andere Richtung geht, bei uns das "golden plating" zu machen und sozusagen über die Mindeststandards, über die Mindestniveaus hinaus keinen einzigen Schritt weiter in Richtung eines forcierten Umweltschutzes zu setzen. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Und wenn Sie immer wieder behaupten, es gehe um die Kosten, dann frage ich Sie noch einmal: Kosten für wen? Wie viele Millionen Schilling haben Bürger und Bürgerinnen in Österreich aufwenden müssen, damit sie zu ihrem Recht kommen? – Im Gegensatz zu Ihnen spenden die grünen Abgeordneten einen großen Teil ihres Gehaltes für Bürgerinitiativen, die Rechtsschutz suchen. Aus diesen Erfahrungen wissen wir, dass das in großem Ausmaß für Gutachten und Kosten gebraucht wird, die eigentlich die Behörden tragen sollten. Im Nachhinein bekommen diese Bürgerinitiativen sehr, sehr oft Recht.

Daher frage ich Sie noch einmal: Kosten für wen? – Sie meinen damit ausschließlich die Kosten der Betreiber. An einem gerechten Ausgleich waren Sie bei diesem Gesetz in keiner Weise interessiert.

Und es wird nicht wahrer, wenn Sie sich hier herstellen und in vielen Bereichen wirklich Unsinn reden. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihnen hört kein Mensch mehr zu!) Es wurden so viele nachvollziehbar falsche Behauptungen hier aufgestellt, und es tut mir wirklich Leid, dass Sie sich mit dieser ganzen Materie nicht weiter auseinander gesetzt haben. Es wäre Ihnen dann nämlich


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