Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 169

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Was hier geschieht, sehr geehrte Damen und Herren, ist die Aushöhlung der österreichischen Umweltstandards. Es sollen die bestehenden Mitbestimmungsrechte der Österreicherinnen und Österreicher beschnitten werden. Und was das sein wird, ist auch ganz klar: ein Kniefall vor einer Agrar- und Wirtschaftslobby, die den Schutz des Geldsäckels über den Schutz von Mensch und Umwelt stellt.

Wenn Sie, sehr geehrte Damen und Herren, das UVP-Gesetz abschaffen wollen, dann stehen Sie auch dazu und dann suchen Sie nicht Zuflucht hinter Zahlen und Scheinvereinfachungen! (Beifall bei der SPÖ.)

18.52

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.53

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Wir führen jetzt schon eine längere Debatte zu diesem UVP-Gesetz, und Sie, Herr Bundesminister, haben in Ihrer Wortmeldung ernsthaft die Behauptung aufgestellt, dass es durch dieses UVP-Gesetz zu keinen wesentlichen Verschlechterungen in Bezug auf die Umweltstandards in Österreich kommen wird. – Meine Damen und Herren! Das können wir, das dürfen wir und das wollen wir nicht glauben, denn die Fakten sprechen einfach für sich! (Abg. Kopf: Das "wollen" glaube ich Ihnen!)

Herr Kollege Schweitzer hat hier behauptet, ein mit sehr viel Sorgfalt ausgearbeitetes Gesetz vorgelegt zu haben. – Herr Kollege Schweitzer! Herr Kollege Kopf! Sie haben Ihren eigenen Vorschlag mehrfach ändern müssen, Sie haben im ersten Vorschlag Schwellenwerte angegeben, die weit jenseits einer praktikablen Größenordnung liegen.

Herr Kopf! Ein Versuch, den Leuten Sand in die Augen zu streuen – diesem Vorwurf, den Sie der Opposition machen, sollten Sie sich selbst stellen. Vergleichen Sie doch die Zahlen: In Frankreich besteht UVP-Pflicht schon ab 20 000 Mastplätzen beim Mastgeflügel, in Italien liegt der Schwellenwert bei 40 000. Und das sind Länder, Herr Bundesminister, die in Bezug auf Tierhaltung alles andere als kleinstrukturiert sind.

Sie wissen, Herr Bundesminister, dass gerade wir mit unserer kleinstrukturierten Landwirtschaft in der Tierhaltung keine Schwellenwerte haben können, die weit über den Schwellenwerten anderer vergleichbarer Nachbarländer liegen. Warum? – Das ist doch eine Einladung für die Intensivtierhalter Europas, nach Österreich zu kommen und Intensivstallungen zu bauen, weil sie eben nicht UVP-pflichtig sind. (Abg. Schwarzenberger: Da sind die Kosten zu hoch in Österreich!) Und das, meine Damen und Herren, kann nicht Sinn und Zweck einer Regelung sein, die doch dazu dienen muss, sowohl die KonsumentInnen zu schützen als auch die Bäuerinnen und Bauern, damit sie nicht weiter in eine falsche Richtung, nämlich hin zu einer Massentierhaltung, gelenkt werden.

Kollege Schwarzböck rühmt ja seit Monaten und Jahren, dass es in Österreich keine Massentierhaltung gäbe. Sie wissen aber sehr genau, Herr Bundesminister: Es gibt – zwar wenige, aber doch – einige Fälle von großen Betrieben, die unter das bestehende UVP-Gesetz fallen und gefallen sind. Diese würden jetzt nach Ihrem Vorschlag der UVP-Pflicht entkommen, und das kann nicht Sinn machen!

Unser Signal müsste sein: Herabsetzung dieser Schwellenwerte, zumindest auf die IPPC-Richtlinien der EU, und nicht – wie in diesem Entwurf – Anhebung dieser Schwellenwerte um 15 Prozent bei den Legehennen, um 70 Prozent bei den Mastschweinen und um mehr als 35 Prozent bei den Sauen.

Das, meine Damen und Herren, ist kein Signal in die richtige Richtung. Damit, Herr Bundesminister, erreicht man keine Synergie zwischen Umweltbereich und Landwirtschaft, weil das auch kein Signal für eine umweltorientierte Landwirtschaft ist! (Beifall bei den Grünen.)

18.56


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