Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 200

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Ich tue es dennoch, und zwar im Hinblick auf die auch von Van der Bellen bereits erwähnte Verwendung von Unisex-Tabellen. Es war mein Hauptanliegen, dass eine Diskriminierung von Frauen via privatrechtlichem Vertrag hintangehalten wird und dass nicht willkürlich der Faktor "Geschlecht" herausgegriffen wird, um Frauen in der privaten Pensionsvorsorge noch erheblich stärker zu diskriminieren, als das im öffentlichen Bereich aufgrund der unterschiedlichen Karriereverläufe der Fall ist.

Ich halte es für willkürlich, dass bei privaten Pensionskassen überhaupt geschlechtsspezifische Sterbetafeln verwendet werden dürfen. Mit welcher Begründung wird denn dieser Faktor herausgegriffen und andere, die sehr wohl auch die Lebenserwartung bestimmen, nicht?

Ich kündige ferner an, dass im Hinblick auf die für das Haus abgeschlossenen Verträge, die leider keine Unisex-Tafeln verwenden, eine verfassungsrechtliche Überprüfung im Gange ist. Wenn sie einigermaßen chancenreich ausfällt, werden auch entsprechende rechtliche Schritte ergriffen.

Wie gesagt, das ist mein Hauptgrund. Sie machen es einem schwer, aber ich stimme – mit sehr vielen Wermutstropfen! – dieser Regelung zu. (Beifall bei den Grünen.)

20.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 245 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (71 der Beilagen): Protokoll zur Abänderung des am 9. Dezember 1976 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (242 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Rednerliste liegt mir hiezu keine vor. Das heißt, es ist niemand zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 71 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest, das ist mit Einstimmigkeit angenommen.


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