Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 24

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Ich wollte Ihre konkrete Frage in gebotener Kürze beantworten. Sie wissen, dass diese Einheit im Überprüfungsstadium ist. Sie wissen auch, dass dieses Überprüfungsstadium bis Ende Juli begrenzt ist, und Sie wissen weiters, dass wir sehr genau eine Evaluierung vornehmen, ich mir diesen Bericht Ende August vorlegen lasse und wir dann eine klare Entscheidung treffen werden, wie es mit dieser Einheit weitergeht.

Ich habe hier schon einmal sehr klar gesagt: Wir wollen keine Cowboys, Sheriffs und Rambos. Wir wollen nach dem Prinzip des Minimaleinsatzes und nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit vorgehen, und das gilt selbstverständlich auch für diese Einheit. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die vier vorbereiteten Fragen sind jetzt beantwortet.

Ich danke dem Herrn Bundesminister und schließe hiemit die Fragestunde.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Heinz Fischer: Um die Punkte 17 und 18 der heutigen Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist nach § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung ein Beschluss erforderlich, die Aufliegefrist zu verkürzen, da der Ausschussbericht noch nicht 24 Stunden aufliegt.

Es handelt sich bei den Punkten 17 und 18 um den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 216/A der Abgeordneten Dr. Spindelegger, Mag. Firlinger, Ing. Gartlehner, Dr. Lichtenberger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über den Internationalen Fonds zur Räumung der Schifffahrtsrinne der Donau sowie um den Bericht des Budgetausschusses über die Anträge 226/A der Abgeordneten Schwarzböck, Aumayr und Genossen und 229/A der Abgeordneten Gradwohl und Genossen, beide betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Bundesfinanzgesetz 2000 geändert werden.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die mit dem Verzicht auf die Aufliegefrist von 24 Stunden einverstanden sind, ein Zeichen geben. – Ich stelle fest, der Verzicht auf die Aufliegefrist ist einstimmig angenommen und damit genehmigt.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände darf ich auf die schriftliche Mitteilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 745/AB und 746/AB.

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Finanzausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (VAG-Novelle 2000) (219 der Beilagen),

Antrag 231/A (E) der Abgeordneten Dr. Kurt Heindl und Genossen zur Verbesserung der Bankenaufsicht;


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