"Österreich stellt sich seiner Verantwortung aus der verhängnisvollen Geschichte des 20. Jahrhunderts und den ungeheuerlichen Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes: Unser Land nimmt die hellen und die dunklen Seiten seiner Vergangenheit und die Taten aller Österreicher, gute wie böse, als seine Verantwortung an. Nationalismus, Diktatur und Intoleranz brachten Krieg, Fremdenhass, Unfreiheit, Rassismus und Massenmord. Die Einmaligkeit und Unvergleichbarkeit des Verbrechens des Holocaust sind Mahnung zu ständiger Wachsamkeit gegen alle Formen von Diktatur und Totalitarismus."
Weiter unten hat die Bundesregierung bemerkt:
"Die Bundesregierung bekennt sich zur kritischen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit. Sie wird für vorbehaltlose Aufklärung, Freilegung der Strukturen des Unrechts und Weitergabe dieses Wissens an nachkommende Generationen als Mahnung für die Zukunft sorgen. Hinsichtlich der NS-Zwangsarbeit wird die Bundesregierung im Lichte des Zwischenberichts der österreichischen Historikerkommission unter Berücksichtigung der primären Verantwortung der betroffenen Unternehmen um sachgerechte Lösungen bemüht sein."
Weiters hat die Bundesregierung in ihrer Regierungserklärung unter dem Kapitel "Starke Demokratie" erklärt:
"Die Bundesregierung bekennt sich zur Fortsetzung des Kurses der Sensibilität und der kritischen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit. Es geht darum, vorbehaltlos aufzuklären, die Strukturen des Unrechts freizulegen und dieses Wissen an die nachkommenden Generationen als Mahnung für die Zukunft weiterzugeben. Was den Bereich der NS-Zwangsarbeit betrifft, wird die Bundesregierung im Lichte des Zwischenberichts der österreichischen Historikerkommission unter Berücksichtigung der primären Verantwortung der betroffenen Unternehmen um sachgerechte Lösungen bemüht sein."
So weit der Text der Regierungserklärung und der Präambel zur Regierungserklärung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es muss hier anlässlich der Kritik, die teilweise in österreichischen Tageszeitungen, auf den Leserbriefseiten geäußert wird und auf der anderen Seite aus dem "befreundeten" EU-Ausland, aber auch aus anderen Ländern kommt, auch klar gesagt werden, dass für den Staat Österreich die Frage der Restitution und der Entschädigung völkerrechtlich eigentlich klar und deutlich geregelt ist. Ich darf Sie daran erinnern, dass erstens im Artikel 4 des Potsdamer Abkommens vom 2. August 1945 die Restitutionsfragen gelöst sind und dass zweitens im Artikel 21 des Staatsvertrages von Wien vom 8. Juni 1955 ebenfalls bestimmt ist, dass sich Reparationen aus Österreich aus dem Bestehen eines Kriegszustandes in Europa nach dem 1. September 1939 nicht ergeben.
Ich sage das deswegen so klar und deutlich, weil damit unterstrichen werden soll, dass der heutige Akt des österreichischen Parlaments einen Akt der Freiwilligkeit und darüber hinaus auch einen Akt der Versöhnung über die Grenzen und Gräben der Vergangenheit, über das menschliche Leid, über die Verfolgung, über den Tod hinaus darstellt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Es ist das ein Akt der Versöhnung, den das österreichische Parlament heute für die noch Lebenden, die den Krieg erlebt haben, aber auch für die nächste und die übernächste Generation, die so wie ich nach dem Krieg das Glück gehabt hat, als Nachgeborene die längste Zeit des Friedens in Europa, in diesem Staate und auf diesem Staatsgebiet erleben zu dürfen, tätigt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Khol hat richtigerweise angesprochen, dass sehr viele Fragen der Vergangenheit für altösterreichische Minderheiten aus Ost-, Südosteuropa, aus der Tschechoslowakei und Slowenien noch offen sind. Die Bundesregierung hat absichtlich die beiden Fragen nicht miteinander verquickt, aber ich möchte deutlich und klar auch für meine Fraktion hier sagen: Ähnliche Akte des Einbekenntnisses und ähnliche Akte der Versöhnung erwarten wir, die Betroffenen, die Heimatvertriebenen und ihre Nachkommen auch von jenen Staaten, die die Rechtsnachfolge angetreten haben, wie etwa Slowenien, Ungarn, Kroatien und die Tschechoslowakei.