Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 68

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Wer die Vielfalt ethnischer Gruppen im eigenen Land als einen Reichtum empfindet" – und das tun wir –, "wird solchen Entwicklungen gegenüber Verständnisschwierigkeiten haben. Wer allerdings die Vorurteile und Ängste gegenüber Fremden bei vielen Menschen ignoriert und ohne Rücksicht darauf seine Ideale durchsetzen will, riskiert herbe Enttäuschungen.

Das Recht ist ein sehr unzulängliches Instrument, um solchen emotionalen Phänomenen entgegenwirken zu können. Es kann die notwendige Bewußtseinsbildung nur punktuell unterstützen, ist aber seinerseits in hohem Maße vom Stand des gesellschaftlichen Bewußtseins abhängig. Volksgruppenpolitik müßte daher vor allem eine Politik der Information und der Aufklärung sein. Recht kann eine versäumte Informations- und Aufklärungspolitik nicht ersetzen. Es kann dabei allerdings auch nicht ausgeklammert bleiben – und dies schon deshalb nicht, weil die Situation ethnischer Gruppen durch ihre Rechte bestimmt wird. Die notwendige Informations- und Aufklärungsarbeit muß das Ziel haben, der erforderlichen Akzeptanz solcher Rechte den Boden zu bereiten. Rechtsetzung darf andererseits den Horizont des gesellschaftlichen Bewußtseins nicht außer acht lassen." – So weit Öhlinger.

Deshalb, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist die Gemeinsamkeit in dieser Frage so wichtig und so entscheidend, und deshalb ist es falsch, politischen Gruppierungen zu unterstellen, dass sie aus anderen als hehren Motiven dieser Bestimmung ihre Zustimmung gegeben haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Aus diesem Grunde freue ich mich auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Bundeskanzler Schüssel gleich zu Beginn seiner Tätigkeit – und ich kenne ihn seit vielen Jahren, aus Zeiten, in denen diese Regierung tatsächlich noch nicht zur Debatte gestanden ist; und er hat gerade in der Volksgruppenpolitik immer eine liberale und, wie ich meine, dem Geist dieser Bestimmung entsprechende Haltung an den Tag gelegt, die ihm nicht einmal in den eigenen Kreisen überall genutzt hat – etwas getan hat, was keiner der sozialistischen, sozialdemokratischen Bundeskanzler der letzten Jahre getan hat, nämlich die Obleute der Minderheitenbeiräte einzuladen, um mit ihnen ins persönliche Gespräch zu kommen.

Deshalb sollten wir heute – bei diesem Punkt zumindest – die parteipolitische Polemik beiseite lassen und uns darüber freuen, dass es diese Gemeinsamkeit gibt. Wir werden das, was Kollegin Stoisits gemeint hat – nämlich konkrete Umsetzungen und das Verständnis für konkrete Umsetzungen auf den nachgeordneten Rechtsebenen –, nur dann erreichen können, meine Damen und Herren, wenn dieser gemeinsame Wille dieses Hohen Hauses, der gemeinsame Wille der Politik in Österreich deutlich und sichtbar wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Was diese Aufklärung und diese Information anlangt, darf ich auch etwas Erfreuliches zum Abschluss berichten, was mich mit wirklich tiefer Zufriedenheit erfüllt: Es ist mir ja seinerzeit als Landeshauptmann von Kärnten gelungen, den Bund davon zu überzeugen, dass es Sinn macht, das Stift Ossiach in das Eigentum des Landes Kärnten zu übertragen. Das Stift Ossiach wird ab sofort – es gibt bereits einen aufrechten Vertrag – Europäisches Forschungszentrum für Minderheiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Herr Bundeskanzler! Es wird sich hervorragend dafür eignen, auch diese Parallel-Vergleiche in der Minderheitenpolitik und der Bereitschaft, mit Minderheiten in Europa aktiv in den Dialog zu treten, anzustellen. Ich darf heute schon sagen, ich biete mich gerne dafür an, die entsprechenden Kontakte herzustellen.

Ich freue mich jedenfalls, dass dieser Schritt für die Minderheiten in Österreich – ein großer Schritt für die Minderheiten in Österreich – in Gemeinsamkeit erreicht werden konnte. Halten wir diese Gemeinsamkeit tatsächlich aufrecht! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.57

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Graf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.


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