Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 82

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Ich denke, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass jeder Nationalrat unserer Republik während einer Legislaturperiode, so wie wir das schon in der vergangenen Legislaturperiode gemacht haben, ganz selbstverständlich einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem darauf hingewiesen wird, dass der Nationalrat gegen jede Form der Todesstrafe auftritt und dass er ebenso deutlich die Bundesregierung ersucht, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, international darauf hinzuwirken, dass es zur Aussetzung und zur Abschaffung von Todesstrafen kommt. Ich denke, dass das aus einem humanistischen Weltbild und aus einem christlichen Weltbild heraus eine Selbstverständlichkeit ist.

Ich möchte aber auf einen Punkt des Entschließungsantrages eingehen, auf den ich auch im parlamentarischen Menschenrechtsausschuss schon eingegangen bin, denn ich möchte, dass auch hier für das Protokoll deutlich gesagt wird, was wir mit diesem Entschließungsantrag meinen und was wir wollen. Und zwar beziehe ich mich auf den letzten Punkt des Entschließungsantrages, in dem es heißt: "... besonders darauf hinzuwirken, dass Jugendliche in keinem Staat der Erde der Todesstrafe unterliegen können".

Was mir in diesem Zusammenhang wichtig ist – und ich habe das auch im Ausschuss angesprochen –: Ich möchte keinesfalls, dass irgendwie der Eindruck entsteht, wir würden hier eine Differenzierung zwischen jüngeren und älteren Menschen vornehmen. Ich halte dieses Herausnehmen einer Gruppe, indem man dann sagt, dort sei es besonders krass, wenn es die Todesstrafe gibt, für zumindest semantisch ein wenig problematisch. (Demonstrativer Beifall des Abg. Öllinger. ) Ich weiß – wir haben das im Ausschuss lange diskutiert, und die Mehrheit war dieser Meinung –, dass es keinesfalls so gemeint sein kann und auch nicht so gemeint ist, sondern es geht uns einfach darum, besonders darauf hinzuweisen, dass es bei Jugendlichen problematisch ist.

Ich sage trotzdem, dass mir die Semantik nicht gefällt. Das Auftreten gegen die Todesstrafe muss ein klares Auftreten sein, muss auch ein unteilbares Auftreten sein. Ich kann es nicht bei einer Bevölkerungsgruppe besonders dramatisch finden und bei einer anderen damit implizit ein wenig weniger dramatisch. Das ist meine Überzeugung.

Ich glaube, wir sollten hier deutlich machen – und daher sage ich es auch für das Protokoll –: Wir lehnen die Todesstrafe selbstverständlich grundsätzlich ab, und zwar gegenüber allen Gruppen, die denkbar sind, und wir wollen nicht besonders darauf hinweisen, dass eine Gruppe besonders schützenswert wäre. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Grünewald. )

Ich bin froh darüber, dass wir hier einen Vier-Parteien-Antrag haben und dass voraussichtlich alle Fraktionen diesem Entschließungsantrag zustimmen werden. Ich würde mir eigentlich wünschen, dass es uns bei vielen anderen Debatten gelingt, diesen Konsens herzustellen, der in Menschenrechtsfragen und in von einem humanistischen Standpunkt her wichtigen Fragen herrscht. Ich würde mir wünschen, dass wir diesen Konsens hier im Nationalrat in dieser Legislaturperiode des Öfteren finden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.00

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.

14.00

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich teile nicht die Auffassung des Abgeordneten Posch, dass die Art der Androhung der Strafe keinen Einfluss auf die Kriminalität hat – dazu müsste man das viel umfangreicher beurteilen –, ich teile aber Ihre Ansicht, Herr Kollege, und auch die Intention dieses Entschließungsantrages, dass die Todesstrafe weltweit abgeschafft werden soll, besser gesagt, abgeschafft werden muss, und zwar egal, welches Verbrechen jemand begangen hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie der Abg. Jäger. )

Es darf kein Mensch dazu berechtigt werden, in einem legalen Verfahren einem anderen Menschen das Leben zu nehmen. Das ist wirklich meine tiefste Überzeugung.


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