Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 124

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

unterschiedlichsten Gründen berufstätig. Der letzte Bericht über die soziale Lage der Studierenden in Österreich hat diesen Trend auch eindeutig bestätigt.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es unser damaliger Wissenschaftsminister Einem war, der diese Problematik erkannt und entsprechend reagiert hat. Er ließ damals vom Wissenschaftsministerium eine umfassende Studie über die Situation der so genannten "non-traditional students" erstellen und leitete in der Folge erste konkrete gesetzliche Maßnahmen ein. Eine dieser Maßnahmen und Initiativen war die Einführung der Studienabschlussstipendien im Jahre 1999.

Wir alle wissen, dass die Phase des Verfassens von Diplomarbeiten und der Vorbereitung auf Studienabschlüsse eine besonders zeitintensive Phase ist. Die erwähnte Studie hat auch ergeben, dass gerade während dieser Zeit bei den Berufstätigen in hohem Ausmaß Studienabbrüche zu verzeichnen sind.

Diese damals auf Initiative der SPÖ bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode eingeführten Studienabschlussstipendien haben in der Folge die Situation doch entscheidend verbessert. Die Studierenden werden vorübergehend karenziert beziehungsweise können eine Karenzierung in Anspruch nehmen, auch ein Ausscheiden aus der Berufstätigkeit wird möglich, denn das Stipendium in der Abschlussphase sichert auf der einen Seite den Lebensunterhalt der Betroffenen und verkürzt andererseits die Studiendauer und trägt sicherlich auch zur Reduzierung der allgemeinen Studienabbrecherquote bei.

Die nunmehr vorliegende Novelle, die im Wintersemester 2001 in Kraft treten wird, sieht zwar eine Verbesserung der Anspruchskriterien vor, insbesondere was Teilzeitbeschäftigte, aber auch was die Berücksichtigung von Zeiten an Arbeitslosigkeit betrifft, allerdings – und das muss man als Wehrmutstropfen schlucken – um den Preis, dass der bisherige Rechtsanspruch entfällt.

Seitens des Bildungsministeriums wird zwar argumentiert, dass es zu einer flexibleren Handhabung im Rahmen der Studienunterstützungen kommen werde und dass mehr berufstätige Studierende die Chance hätten, ein Stipendium in Anspruch zu nehmen, weil auch ESF-Mittel herangezogen werden können. Aus Sicht der SPÖ ist das jedoch nur dann der Fall, wenn erstens seitens des Bildungsministeriums ausreichend Stipendien zur Verfügung gestellt werden und wenn zweitens die Betroffenen, wenn sie in dieser Phase sind, vor der notwendigen Aufgabe ihres Berufes eine wirklich verbindliche Zusage für ihr Stipendium erhalten. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Frau Bundesminister! Klar ist daher, dass es Ihre Aufgabe sein wird – Ihre nicht leichte Aufgabe –, die erforderlichen Budgetmittel für die Stipendien zur Verfügung zu stellen, denn die besten flexiblen Kriterien nützen den Studierenden nichts, wenn das notwendige Geld fehlt.

Die Zustimmung der SPÖ zur vorliegenden Novelle erfolgt daher unter der Voraussetzung, dass es trotz des Abgehens vom Rechtsanspruch zu einer Verbesserung für die berufstätigen Studierenden kommt.

Wir haben im Wissenschaftsausschuss auch vereinbart, dass es im Jahre 2004 die Erstattung eines Berichtes an das Parlament geben wird, und ich glaube, dass entsprechend den Erfahrungen, die aus dem Bericht abzuleiten sein werden, es unser weiteres Ziel sein wird, in der Folge die gewonnenen Erkennnisse einfließen zu lassen, aber dennoch wiederum danach zu trachten, einen Rechtsanspruch für die Studierenden sicherzustellen.

Lassen Sie mich zum Schluss meiner Ausführungen noch den mit der Ausarbeitung der Novelle befassten BeamtInnen des Bildungsministeriums für ihre Arbeit herzlich danken. (Beifall bei der SPÖ.)

17.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Bundesminister Gehrer. – Bitte, Frau Bundesminister.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite