Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 125

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17.03

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Wissenschaftsbereich stehen wir immer wieder vor neuen Herausforderungen. Gerade diese Neuregelung des Studienförderungsgesetzes nimmt derartige neue Herausforderungen auf: eine Anpassung an das dreigliedrige Studiensystem, Studienabschlussstipendien im erweiterten Ausmaß für Teilzeitbeschäftigte, die Förderung auch von Fernstudien an inländischen und ausländischen Universitäten.

Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass wir mit diesem Gesetz auch zur Entbürokratisierung beitragen. Wenn man nämlich näher hinschaut, dann sieht man, dass die Verbürokratisierung gerade im Universitätsbereich ein hohes Ausmaß erreicht hat. Wenn wir uns das komplexe Dienstrecht anschauen und wenn an einer größeren Universität 3 200 Stunden im Jahr benötigt werden, um die Abrechnungen in diesem komplexen Dienstsystem zu machen, dann wissen wir, dass wir da vor neuen großen Herausforderungen stehen.

Dass die Förderungsanträge in Zukunft auch über Internet gestellt werden können, ist natürlich eine Entbürokratisierung, und wir wollen gerade in diesem Bereich weitere Akzente setzen.

Ich bedanke mich für die konstruktive Diskussion, und ich bitte alle, die an der Jugend interessiert sind, die an den Universitäten interessiert sind, auch die zukünftigen Herausforderung in diesem positiven Geist mit mir zu bewältigen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.04

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schender. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

17.04

Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Es wurde von einigen meiner Vorredner schon die gute und konstruktive Arbeit im Wissenschaftsausschuss zu diesem Thema angesprochen, und ich glaube, dass wirklich eine sehr gute Vorgangsweise gewählt wurde, indem das konstruktive Gespräch gesucht wurde, und man ist zu einer guten Einigung aller vier Parteien gekommen.

Ich glaube, dass das in diesem Bereich deswegen sehr wichtig ist, weil die Studienförderung eine gute Sache ist. Es ist nämlich eine sehr sinnvolle und wichtige Maßnahme, den Zugang zur Universität tatsächlich allen Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Der freie Zugang zur Universität ist die eine Sache, die andere Sache ist aber der Umstand, dass während des Studiums auch der Lebensunterhalt des Studenten bezahlt werden muss. Allerdings ist es natürlich auch wichtig – und das möchte ich schon auch deutlich sagen –, dass wir mit der Studienförderung auch gewährleisten, dass ein schnelles und erfolgreiches Studium gefördert wird. Daher sieht dieses Studienförderungsgesetz grundsätzlich einen Rechtsanspruch nur dann vor, wenn der Student Vollzeit studiert.

Die Praxis hat aber gezeigt, dass der Trend eindeutig zum Teilzeitstudenten geht, dass es beim Studium immer mehr zu Mischformen kommt, nämlich, dass sowohl studiert als auch daneben, aus welchen Gründen auch immer, sehr häufig einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Gerade in diesem Bereich ist es daher, so glaube ich, gut, dass wir uns auf eine erweiterte Möglichkeit der Vergabe von Studienabschlussstipendien geeinigt haben, dass wir allgemein eine flexiblere und auf den Einzelfall besser abstimmbare Regelung schaffen. Es ist insgesamt sinnvoll, dass durch weitere Möglichkeiten im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung gute flexiblere Lösungen ermöglicht werden. Das ist sinnvoll und trägt vor allem – und auch das sollte gesagt werden – den Wünschen der Studierenden Rechnung.

Ich freue mich, dass, wie bereits gesagt, eine gute und konstruktive Arbeit im Ausschuss stattgefunden hat, dass man sich geeinigt hat beziehungsweise dass zwischen allen vier Parteien bezüglich dieses so wichtigen Themas ein Konsens gefunden werden konnte, und darf mit Freude sagen, dass wir dieser neuen Novelle zustimmen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.07


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