Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 126

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 224 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist einstimmig angenommen. Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Mehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. Es ist gleichfalls die verfassungsmäßig erforderliche Mehrheit gegeben.

8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Antrag 181/A der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dr. Martin Graf und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird (225 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.09

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Auch dieses Gesetz, das Universitäts-Studiengesetz, wird unsere Zustimmung finden, wenngleich es einiges an Mühe und an Überzeugungskraft gebraucht hat, dass unseren Argumenten letztlich Rechnung getragen wurde, aber wir freuen uns darüber.

Wir haben im Ausschuss sehr intensiv darüber gesprochen, dass man nicht zu massiv und ohne Not neue Materien im Wege von Initiativanträgen in das Universitätssystem einführen soll. Uns ging es auch darum, dass ein ausreichendes Begutachtungsverfahren vorgesehen wird. Es wurde dann Bereitschaft signalisiert, und wir haben schließlich einen gemeinsamen Abänderungsantrag konzipiert – dieser wird noch eingebracht werden und dann zur Abstimmung gelangen –, womit jene Materien, die umstritten waren, wieder herausgenommen wurden.

Es sind einige wichtige Punkte in diesem Universitäts-Studiengesetz enthalten. Diese freuen mich insoferne, als sie gleichzeitig das anerkennen, was noch vor einem Jahr beziehungsweise noch vor dem Sommer des letzten Jahres strittig war, nämlich die Einführung des Bakkalaureats, bezüglich dessen ja hier im Hause durchaus nicht konsensual abgestimmt wurde, aber die Anpassungsbestimmungen im Universitäts-Studiengesetz jetzt einstimmig über die Bühne gehen.

Was in diesem Zusammenhang noch zu sagen ist: Es gibt inzwischen doch schon einige Studien mehr, die dreigliedrig angeboten werden – es wird zwar immer wieder gesagt, das komme nicht zur Anwendung –, zum Beispiel das Biologiestudium in Salzburg, ein sehr interessantes


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