Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 149

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16. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (172 der Beilagen): Änderung des Artikels 20 Absatz 1 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, angenommen auf der achten Sitzung der Vertragsstaaten am 22. Mai 1995 (209 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu all diesen Punkten ist Frau Abgeordnete Gatterer. Wünscht sie das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Einem. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.39

Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! (In Richtung Galerie:) Meine sehr verehrte Dame! Ich darf zunächst drauf hinweisen, dass es im Wesentlichen drei Fragen sind, die jetzt zur Entscheidung heranstehen, die ich ihrer Bedeutung nach kurz darstellen möchte.

Es ist dies erstens die Zurückziehung des österreichischen Vorbehaltes gegen den Artikel III des Übereinkommens über die politischen Rechte der Frau beziehungsweise gegen den Artikel 7 lit. b der Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau. Diese Zurückziehung wurde möglich, weil für Frauen die Möglichkeit eröffnet wurde, ihren Dienst beim Militär leisten zu können. Wir begrüßen das, halten das aber von den drei Fragen für jene, die relativ am wenigsten wichtig ist.

Die zweite Frage, um die es geht und die durchaus Bedeutung hat, ist die Frage, dass – endlich, muss man sagen – die Sessionsdauer jenes Komitees, das die Überprüfung der Verhaltensweisen der Mitgliedstaaten der Konvention vornimmt, ausgeweitet wird. Jenes Komitee, dessen Aufgabe es ist, zu beobachten und gegebenenfalls auch als Stachel im Fleisch der Mitgliedstaaten der Konvention zu fungieren, um dadurch durchzusetzen oder zusätzliche Argumente und zusätzlichen Druck zu schaffen, dass endlich die Diskriminierung der Frauen beseitigt wird, jenes Komitee, das bis jetzt nur zwei Wochen im Jahr tagen konnte, kann jetzt in ausführlicheren Sessionen seiner Arbeit gerecht werden, was in Anbetracht der Tatsache, dass mittlerweile 165 Staaten diese Konvention ratifiziert haben, auch notwendig war.

Aber am wichtigsten von den drei Maßnahmen, die heute hier zu beschließen sein werden, ist das Fakultativprotokoll. Das Fakultativprotokoll – mit Details wird sich Kollegin Prammer noch auseinander setzen – schafft die Möglichkeit einer Individualbeschwerde. Hier können Frauen selbst endlich ihre Betroffenheit, ihre Beschwerde dagegen geltend machen, dass sie in ihrem Mitgliedstaat, obwohl er die Konvention ratifiziert hat, immer noch diskriminiert werden.

Ich halte das für einen wesentlichen Schritt, an dem im Übrigen österreichische Frauen in der Vorbereitung wesentlich mitgearbeitet haben. Ihnen ist dafür nicht nur hohe Anerkennung zu zollen, sondern auch zu danken. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte aber im Wesentlichen inhaltlich nur auf eines hinweisen, und das ist der Punkt, worüber ich mich heute in besonderer Weise freue. Mit der Zurückziehung österreichischer Vorbehalte bei diesen beiden Übereinkommen beziehungsweise Konventionen leisten wir auch einen Beitrag dazu, dass Frauen in anderen Ländern bessere Argumente und mehr Druck haben, ihre jeweiligen Länder dazu zu bringen, Maßnahmen, die heute wegen bestehender Vorbehalte dort noch zulässig sind, zu überwinden, endlich sozusagen durchzusetzen, dass auch ihre Länder die Vorbehalte aufgeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus den jetzt gerade stattfindenden Beratungen des Konvents zur Schaffung einer Europäischen Grundrechtscharta ist mir nur allzu bewusst, welche


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