Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 31

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(Die Sitzung wird um 12.05 Uhr unterbrochen und um 15.01 Uhr wieder aufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene 35. Sitzung des Nationalrates zur vereinbarten Zeit wieder auf.

Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Verzetnitsch, Mag. Maria Kubitschek, Gradwohl und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Fortsetzung des budgetären Belastungskurses der österreichischen Bundesregierung (1178/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 1178/J. Sie ist inzwischen allen Abgeordneten zugegangen, sodass sich die Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Im Rahmen der Fortsetzung des Budgetgipfels der Bundesregierung am 1. September 2000 wurde seitens des Bundesministers für Finanzen erklärt, diese Veranstaltung diene dazu, den ‘Konkretisierungsgrad’ der geplanten Budgetkonsolidierung ‘ein wenig zu erhöhen’. Tatsächlich hat die Veranstaltung aber dazu geführt, dass viele Fragen offen geblieben sind. Konkretisierungen fanden lediglich dort statt, wo es um zusätzliche Belastungen und Steuererhöhungen für Arbeitnehmer geht. Damit setzt die Bundesregierung nahtlos ihre Politik der Belastung der kleinen und mittleren Einkommenbezieher fort, mit der sie mit dem Budget 2000 durch Steuer- und Gebührenerhöhungen im Ausmaß von 14 Milliarden Schilling jährlich begonnen hat. Angekündigte Konsolidierungsbeiträge der Unternehmer werden durch die Bundesregierung bewusst überschätzt, Konsolidierungsbeiträge der großen Vermögensbesitzer sind bestenfalls marginal, die Großbauern und Gutsherren werden in keiner Weise zur Budgetkonsolidierung herangezogen.

Im steuerlichen Bereich sind unbefristete Mehrbelastungen für Arbeitnehmer und Pensionisten vorgesehen. Im Gegensatz dazu sollen die Maßnahmen im Unternehmensbereich nur befristet beschlossen werden. Darüber hinaus hat der Finanzminister den Unternehmern eine Körperschaftssteuersenkung ab 2003 um drei Prozentpunkte als Kompensation in Aussicht gestellt. Durch die massive Mehrbesteuerung der Urlaubsentschädigung, durch die Halbierung des Arbeitnehmerabsetzbetrages, durch die geplante Einschleifregelung beim allgemeinen Absetzbetrag und beim Pensionistenabsetzbetrag werden, wie bereits im Jahr 2000, die kleinen und mittleren Einkommen überproportional belastet. Die im internationalen Vergleich bereits überdurchschnittlich hohe Besteuerung der Lohneinkommen wird durch dieses Maßnahmenpaket weiter erhöht. Im Widerspruch zu allen Ankündigungen der Regierung wird durch den eingeschlagenen Weg der Budgetkonsolidierung die Steuerquote auf ein Rekordniveau angehoben.

Die Arbeiterkammer und der ÖGB haben in einer Pressekonferenz am 4.9.2000 folgende Beispiele für eine massive steuerliche Höherbelastung von Arbeitnehmern durch die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen vorgelegt:

1) Beseitigung des Belastungsprozentsatzes bei der nachgezahlten Urlaubsentschädigung

Hinter der harmlos klingenden Beseitigung des festen Steuersatzes für Urlaubsentschädigungen versteckt sich eine massive Maßnahme:

Zunächst wurde schon durch die ‘Aktion Unfairness’ – wirksam ab 2001 – eine arbeitsrechtliche Verschlechterung durch die Urlaubsaliquotierung vorgenommen, die die Ansprüche auf Urlaubsentschädigung drastisch reduziert.

Beispiel:


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