Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 32

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Der Dienstvertrag eines Arbeitnehmers mit S 20.000,-- monatlich brutto wird vom Dienstgeber aufgelöst (Dienstverhältnis vom 1.1.95 – 31.3.2001), die Urlaubsansprüche aus den Vorjahren sind verbraucht:

Urlaubsentschädigung nach derzeitiger Rechtslage:

S 20.000,--: 12 x 14: 26 x 30 = S 26.923,--

Anspruch nach Urlaubsaliquotierung (neue Rechtslage):

S 20.000,--: 12 x 14: 26 x 30: 12 x 3 = S 6.730,--

Nach dieser drastischen Schlechterstellung der Bruttoansprüche soll nun eine zusätzliche steuerliche Belastung beschlossen werden, indem der jetzige Steuersatz von 6 % durch die laufende Besteuerung (zusammen mit dem Gehalt) ersetzt wird. Das wirkt sich so aus:

Nettoabrechnung derzeitige RechtslageNettoabrechnung 2001

Urlaubsentschädigung S 26.923,-- S 6.730,--

SV-Beiträge -S 4.713,--S 1.188,--

Lohnsteuer 6 % S 1.333,-- S 1.924,-- LSt. lfd.

Netto S 20.877,-- S 3.618,--

Der Nettoverlust insgesamt beträgt bei diesem Arbeitnehmer S 17.259,--.

2) Entfall des Belastungsprozentsatzes bei der Besteuerung von Kündigungsentschädigungen, Nachzahlungen aus dem Vorjahr aufgrund arbeitsgerichtlicher Verfahren und Zahlungen aus dem Insolvenz-Ausfallsgeldfonds

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatseinkommen (inkl. Sonderzahlungen) von S 20.000,-- wird ungerechtfertigt entlassen und muß seine Schadenersatzansprüche einklagen. Er gewinnt den Prozess nach zwei Jahren, zu diesem Zeitpunkt ist er wieder mit demselben Einkommen in einem anderen Betrieb beschäftigt.

Er erhält 6 Monatsentgelte Kündigungsentschädigung d. s. S 120.000,-- brutto.

Besteuerung derzeit mit dem Belastungsprozentsatz (11,6 %), d. h. die Lohnsteuer von S 120.000,-- beträgt S 11.463,--

Nach der von der Bundesregierung ins Auge gefaßten laufenden Besteuerung der Kündigungsentschädigung ergibt sich für diesen Arbeitnehmer (nach Jahresausgleich) eine Lohnsteuerbelastung von S 34.492,--. Das heißt er verliert S 23.028,--.

Über diese Belastungen hinaus sollen nach dem Budgetkonsolidierungsplan der Bundesregierung 5 Milliarden Schilling unter dem irreführendem Titel ‘Soziale Treffsicherheit’ eingespart werden. Unter anderem wird die Besteuerung der Unfallrenten und der Entfall der beitragsfreien Mitversicherung des Ehepartners in der Krankenversicherung diskutiert. Eine Verwirklichung dieser Pläne hätte folgende Auswirkungen:

3) ‘Soziale Treffsicherheit, Fall 1’

Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von S 14.000,--, vollzeitbeschäftigt, erhält eine Unfallrente von S 3.000,--. Derzeit ist die Unfallrente steuerfrei, unter dem Titel der sozialen Treffsicherheit plant die derzeitige Regierung eine ‘Invalidensteuer’. Auswirkungen:

Bruttoeinkommen S 14.000,-- Bruttoeinkommen S 14.000,--


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