und ich halte das für wichtig, weil wir im Vergleich zu Deutschland den nächsten Schritt zu einer höheren Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes setzen müssen, bedeutet das ein Minderaufkommen von 4,5 Milliarden Schilling; deutlich mehr als 10 Milliarden Schilling bleiben strukturell auf Unternehmensseite bestehen.
Wenn Sie sich die Auswirkungen im Arbeitnehmerbereich ansehen – ich konnte sie schildern; bei einem Einkommen unter 30 000 S brutto gibt es keine Auswirkungen! –, so ist doch sehr deutlich erkennbar, wer die Beiträge zur Sanierung des Haushaltes leistet. Damit ist für mich die Frage nach einer sozialen Ausgewogenheit durchaus beantwortet.
Frage 4, Herbert Sausgruber, wie interpretiere ich ihn:
Ich darf hiezu anführen, es ist nicht die vornehmliche Aufgabe eines Finanzministers, einen sehr geschätzten Landeshauptmann zu interpretieren. Ich kann nur sagen: Wir wollen zuerst sanieren, und wir wollen dann der österreichischen Wirtschaft und den österreichischen Arbeitnehmern eine Perspektive geben!
Die Frage 5: Senkung des Körperschaftsteuersatzes – sozial gerecht? ist bereits beantwortet.
Frage 6, Kapitalerträge auf Stiftungen:
Natürlich wollen wir – und das ist in diesem Paket ja enthalten – Kapitalerträge in der Stiftung mit 12,5 Prozent besteuern. Jetzt wird nur bei einer Entnahme aus der Stiftung mit 25 Prozent besteuert. Wir erhöhen also nicht den Steuersatz, sondern wir verändern den Zeitpunkt der Besteuerung: 12,5 Prozent in der Stiftung, bei Entnahme noch einmal 12,5 Prozent. Das ist sicherlich ein wesentlicher, solidarischer Beitrag derjenigen, die ihr Geld in die sehr attraktive Stiftungslösung in Österreich gepackt haben. Wenn Sie sagen, das ist eine Diskriminierung des kleinen Sparers, der 25 Prozent bezahlen muss, darf ich Ihnen sagen: Es war Finanzminister Lacina, der das so eingeführt hat, und zwar im Jahr 1993! Sie hätten sieben Jahre Zeit gehabt, das zu korrigieren. Wir sind es, die das umsetzen und nicht darüber sprechen. (Abg. Ing. Westenthaler: Eigentor! – Abg. Dr. Martin Graf: Von welcher Partei war der?)
Zur 7. Frage:
Veräußerungsgewinne von Stiftungen sollen ebenfalls mit 12,5 Prozent besteuert werden.
Frage 8, Erbschaftsteuer, ob die Umgehung bei Grundvermögen im Zusammenhang mit Sparbüchern möglich ist:
Das trifft absolut nicht zu! Wenn Sie sich die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ansehen, dann wissen Sie, verdeckte Grundstücksschenkungen sind natürlich ebenfalls zu besteuern. Das wird auch so vollzogen.
Frage 9, ob es in Kürze nicht ohnehin erforderlich sein wird, dass Ausländer in Österreich Kapitalertragsteuer bezahlen:
Das ist unseres Erachtens nicht ohnehin der Fall, das heißt, es wird von uns eingeführt, weil wir der Überzeugung sind, das ist eine wichtige Gleichstellung von Ausländern in Österreich mit dem Inländer, der Sparguthaben anlegt.
Frage 10 betreffend die geplante Abschaffung des Investitionsfreibetrages: Wie wird das die Ertragschancen von Realkapitalinvestitionen, die zu Wachstum und Beschäftigung beitragen, gegenüber spekulativen Geldkapitalanlagen weiter verschlechtern?
Wir sehen das nicht so, weil ökonomische Beurteilungen des Investitionsfreibetrages sehr klar darstellen, dass der Investitionsfreibetrag Mitnahmeeffekte in größtem Ausmaß bewirkt hat und damit das Auslösen von Investitionen nicht mehr so der Fall war, wie das früher einmal möglich war.