Bezüglich Frage 11 dürfte ein Missverständnis vorliegen, weil der Jahreszusagerahmen gemäß § 6 Abs. 2 des Umweltförderungsgesetzes in unveränderter Höhe besteht. Das heißt, eine Kürzung im Bereich des Wasserwirtschaftsfonds ist nicht vorgesehen. Angesichts der hervorragenden Wirtschaftslage – wie ich vorhin ausgeführt habe – rechnen wir aus heutiger Sicht mit keinen negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und auf die Bauwirtschaft. Im Gegenteil! Die Sanierung der Staatsfinanzen ist notwendig, um in Zukunft einen attraktiven Wirtschaftsstandort erhalten zu können und die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern.
Frage 12, "verbesserte Erfassung von Funktionszulagen": Wie rechnen wir hier mit 0,6 Milliarden Schilling Mehraufkommen, obwohl diese Vergütungen auch derzeit voll steuerpflichtig sind?
Meine Damen und Herren! Es ist mir mehrfach zu Ohren gekommen, dass es Geschäfte jenseits der Steuer geben soll. Unter anderem wurde mir zur Kenntnis gebracht, dass es auch im ÖGB keine Versteuerung von Zulagen gegeben haben soll. Das heißt, es kommt offensichtlich in der besten Gesellschaft vor, dass man an der Steuer vorbei agiert. Insofern wollen wir auch hier Schwarzgeldgeschäfte unterbinden und damit Steuer von den Leistungen kassieren, wie sie tatsächlich anfallen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Frage 13: Aus welchen Gründen soll der Wegfall des Belastungsprozentsatzes ein Steueraufkommen von 4,5 Milliarden Schilling erbringen?
Der Belastungsprozentsatz des § 67 (3) StG ist heute sehr kompliziert, bürokratisch sehr aufwendig zu berechnen, ist nicht gerecht, daher gibt es in diesem Bereich eine Normalbesteuerung für Kündigungsentschädigungen, für Vergleichszahlungen, für Nachzahlungen, was übrigens sowohl nach oben als auch nach unten wirken kann. Das heißt, jemand, der im Vorjahr mehr verdient hat als heuer, zahlt mit dieser Normalbesteuerung in Zukunft weniger Steuer, aber auch der umgekehrte Fall ist selbstverständlich möglich.
Zu den Fragen 14 und 15: Planen Sie die Streichung der begünstigten Besteuerung der nachgezahlten Urlaubsentschädigung?
Das hat nichts mit dem 13. und 14. Monatsgehalt zu tun – das möchte ich betonen –, weil das sehr sensible Diskussionen sind. Die Urlaubsentschädigung soll ebenfalls ganz normal besteuert werden, und zwar deshalb, weil es ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes gibt, das bereits mein Vorgänger im Sinne der Akzeptanz und des Respekts vor Höchstgerichtsurteilen hätte vollziehen müssen, was er nicht gemacht hat.
Frage 16, Wegfall der Hälfte des Arbeitnehmerabsetzbetrages, Steuererhöhung um 750 S jährlich. Wie wird es mit Pensionsvorsorgeleistungen aussehen?
Ich darf sagen: Die 750 S des Arbeitnehmerabsetzbetrages fallen nicht weg, sondern sie werden umgewidmet in einen Pensionsvorsorgebonus. Ich erachte das als eine ganz wesentliche Attraktivierung, die die Bundesregierung im Bereich der Eigenpensionsvorsorge setzt. Wir haben bisher ein Modell gehabt, das überhaupt nicht angenommen worden ist, weil die Prämie zu niedrig war. Jetzt braucht man 1 000 Euro im Jahr an Eigenvorsorge und wird damit eine staatliche Prämie von 1 230 S bekommen. – Ein Modell mit einer Rendite von knapp 10 Prozent, attraktiver als jedes Sparbuch, als viele andere Veranlagungen und damit eine grundsätzliche Reform hin zur dritten Säule, weil uns die Sicherung der Pensionen ganz, ganz wichtig ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Frage 17: In welchem Ausmaß wird ein Einkommensbezieher, der 70 000 S brutto monatlich verdient, durch die geplante Einschleifregelung entsprechend mehr belastet? In welchem Ausmaß trifft das jemanden, der 40 000 S brutto monatlich verdient?
Die Änderung der Einschleifbestimmungen für den allgemeinen Absetzbetrag berührt den Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen unter 30 000 S – wie ich gesagt habe – nicht, Angestellte mit brutto 40 000 S Monatseinkommen werden aus diesem Titel etwa 298 S, solche mit 70 000 S Einkommen in etwa 42 S monatlich mehr Lohnsteuer bezahlen.