Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 64

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vorgehen. Fünftens glauben wir auch, dass die tschechischen Behörden daran erinnert werden sollten, dass die noch offenen Sicherheitsfragen – vor allem was die Erdbebengefahr betrifft – geklärt werden müssen. Sechstens, der vorletzte Punkt: Eine Vor-Ort-Untersuchung des Atomkraftwerkes durch eine unabhängige Expertengruppe. Siebentens schließlich wollen wir, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit dieser Atomstrom wettbewerbsrechtlich neutral und nicht bevorzugt behandelt wird, und dass wir in Österreich auch keine derartigen tschechischen Atomstromexporte bekommen.

Meine Damen und Herren! Das ist der Antrag in seinen Kernpunkten. Eine einstimmige Annahme dieses Antrages wäre ein deutliches Signal, eine deutliche Hilfe für dieses gesamtösterreichische Anliegen: kein unsicheres Atomkraftwerk Temelin! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der erwähnte Entschließungsantrag wurde schriftlich verteilt, trägt eine genügende Zahl von Unterschriften, ist in den Kernpunkten erläutert worden, steht daher zur Debatte und wird am Ende dieser Beratung abgestimmt werden. Er wird dem Stenographischen Protokoll beigefügt.

Dieser Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Khol, Ing. Westenthaler, Mag. U. Sima, Dr. E. Glawischnig und Kollegen betreffend österreichische Bedenken im Zusammenhang mit der geplanten Inbetriebnahme des AKW Temelin

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Erstellung kommender Bundesvoranschläge unter Berücksichtigung der geplanten Budgetsparziele auch weiterhin eine angemessene Dotierung von internationalen Projekten zum Ausstieg aus der Kernenergie sicherzustellen.

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden darüber hinaus ersucht:

Dafür einzutreten, dass bis zur abschließenden Klärung aller offenen Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit und der Umweltverträglichkeit des Kernkraftwerkes Temelin eine Inbetriebnahme unterbleibt und diese Position auch auf bilateraler Ebene gegenüber der tschechischen Republik weiterhin zu bekräftigen.

Einem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels ohne ausreichenden Nachweis über die aktuellen Sicherheitsstandards entsprechend dem aktuellen Stand der Technik auf EU-Ebene und der Umweltverträglichkeit des AKW Temelin, wie im Gemeinsamen Standpunkt der Union gefordert, nicht zuzustimmen.

Für eine Einbindung Österreichs und der anderen betroffenen Nachbarstaaten in alle weiteren UVP-Verfahren, insbesondere eine Gesamt-UVP zu Temelin durch die tschechischen Behörden einzutreten sowie eine umgehende Ratifizierung der Espoo-Konvention über grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen durch das tschechische Parlament zu fordern.

Weiterhin mit den anderen EU-Staaten, insbesondere mit den betroffenen Nachbarländern, über die weitere Vorgangsweise engen Kontakt zu halten.

Die Klärung aller offenen Sicherheitsfragen wie beispielsweise Erdbebensicherheit oder Sicherung gegen andere Katastrophenfälle von den zuständigen tschechischen Behörden weiterhin mit Nachdruck einzufordern.

Auf eine Vor-Ort-Untersuchung des Atomkraftwerkes durch eine unabhängige Expertengruppe zur Beurteilung des Sicherheitsstandards von Temelin vor einer etwaigen Inbetriebnahme hinzuwirken.


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